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Wertverlust vom Diesel nicht absetzbar
Seit dem Dieselskandal um manipulierte Abgaswerte ist in Deutschland die Nachfrage nach neuen und gebrauchten Diesel-Pkws rapide gesunken. Immer mehr Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in deutschen Städten beunruhigen die Besitzer von betroffenen Autos. Wer sein Fahrzeug aktuell wiederverkaufen möchte, ist mit zweierlei Problemen konfrontiert. Zum einen nehmen einige Autohändler keine gebrauchten Diesel mehr in Zahlung und zum andern sind auf dem Gebrauchtwagenmarkt eine verlängerte Standzeit und ein erhöhter Abschlag beim Verkauf hinzunehmen. Der Imageverlust des Diesels hat zu einem erhöhten Wertverlust geführt. Der Wertverlust lässt sich nach Schwacke für eine Automarke, einen bestimmten Typ mit einer bestimmten Motorisierung anhand der Verkaufswerte bestimmen. Vergleicht man die Verkaufspreise für Diesel der vergangenen Jahre, so liegen die aktuellen mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darunter. Schön wäre es, wenn der Fiskus diesen erhöhten Wertverlust anerkennen würde. Ist aber leider nicht so. Auf dem zusätzlichen Wertverlust bleibt der Steuerzahler aufgrund der Politik und vorliegenden Gerichtsurteilen sitzen. Einem ...
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