Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II) gehen die Reformen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in eine nächste Runde. Ziel des am 03. September 2025 vom Bundeskabinett verabschiedeten Referentenentwurfs ist es, die Verbreitung der bAV weiter zu
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