Sterbehilfe – Die Erinnerung bleibt für immer

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Der Bundestag hat sich am 06. November 2015 für ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe entschieden. Ärzte, die Hilfe zum Suizid leisten (Einzelfallentscheidungen), sollen aber straffrei bleiben.

Was „geschäftsmäßige Sterbehilfe“ bedeutet, müssen dann die Gerichte klären!

 

Der Bundestag hat mit Mehrheit einen Gesetzentwurf beschlossen, der von einer Abgeordnetengruppe um Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) vorgelegt worden war. Der Antrag erhielt insgesamt 360 der 602 abgegebenen Stimmen.

Diese Entscheidung bedeutet nun, dass von Vereinen „organisierte Sterbehilfe“ in Zukunft NICHT erlaubt ist, egal ob kommerzielle Zwecke verfolgt werden oder nicht.

Das heißt, dass demnach Vereine oder Einzelpersonen künftig keine Beihilfe zum Suizid als Dienstleistung anbieten dürfen. Der Abstimmung ohne Fraktionszwang war eine einjährige Meinungsbildung über die heikle Gewissensfrage in Parlament und Öffentlichkeit vorausgegangen.

Bis zu drei Jahren Haft drohen, wenn einem Sterbewilligen, geschäftsmäßig ein tödliches Medikament gewährt wird.

Sterbehilfevereine agierten bislang in einer rechtlichen Grauzone.

Vor einer Bestrafung wären allerdings Angehörige und nahestehende Personen geschützt, wenn sie Hilfe zum erwünschten Suizid leisten. Ebenso sollen auch Einzelfallentscheidungen von Ärzten NICHT sanktioniert werden.

Die Verfasser begründeten ihren Vorschlag damit, dass sie einen Gewöhnungseffekt der Gesellschaft an Suizidhilfe und eine Bedrängung alter und kranker Menschen vermeiden wollen.

 

Wenn es keine Heilung mehr gibt – keinen Weg zurück ins Leben, dann wünschen wir uns und jedem anderen Menschen auch, dass WIR gut aufs Sterben vorbereitet sind, egal wie krank oder wie alt wir sind. Die Werthaltungen, Wünsche und Bedürfnisse schwerkranker und sterbender Menschen sind aber sehr unterschiedlich. Wenn ein Mensch unheilbar krank ist und unter großen Schmerzen leidet, ist bei dem Betroffenen oder seinen Angehörigen der Gedanke an Sterbehilfe oft nicht mehr sehr weit weg. Allerdings gibt es neben Argumenten für das DAFÜR auch Argumente für das DAGEGEN. Und auch rechtlich gesehen ist die aktive Sterbehilfe in Deutschland anders geregelt als in anderen Ländern. Mit der sogenannten Patientenverfügung, die im Jahr 2009 in Deutschland eingeführt wurde, kann der Patient zumindest teilweise frei über sein Lebensende entscheiden.

 

Mehr Infos finden Sie im Buch:

 

Buchdaten:

Sterbehilfe – Die Erinnerung bleibt für immer

Autorin: Jutta Schütz

Paperback – 76 Seiten

ISBN-13: 9783739208299

Verlag: Books on Demand

Erscheinungsdatum: 12.11.2015

Sprache: Deutsch

erhältlich als:

BUCH 6,99 €  E-BOOK 4,99 €

 

Der Tod ist kein Unglück für den, der stirbt, sondern für den, der überlebt.

Karl Marx (1818 – 1883), deutscher Philosoph, Sozialökonom und sozialistischer Theoretiker)

 

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Firmeninformation:

Jutta Schütz schreibt Bücher, die anspornen, motivieren und spezielles Insiderwissen liefern. Sie hat bis heute viele Bücher geschrieben und an vielen anderen Büchern mitgewirkt. Zudem hilft sie als Mentorin und Coach vielen Neuautoren bei der Veröffentlichung ihrer Bücher. Als Journalistin schreibt Schütz für viele Verlage und Zeitungen. Ihre Themen sind: Gesundheit, Psychologie, Kunst, Literatur, Musik, Film, Bühne, Entertainment. Weitere Informationen zur Autorin und ihren Büchern findet man in den Verlagen, auf ihrer Webseite – sowie im Kultur-Netzwerk.

 

Pressekontakt:

Jutta Schütz

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