Restschuldbefreiung erfordert schnelle Lohnmeldung an Treuhänder – Insolvenzrecht Dresden

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Insolvenzrecht Dresden-Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich Horrion

Schuldner muss dem Treuhänder schnell und vollständig über sein Arbeitseinkommen unterrichten.-Insolvenzrecht Dresden

Rechtsgrundsatz – Insolvenzrecht Dresden:

Treuhänder muss den pfändbaren Lohnanteil des Schuldners eigenverantwortlich berechnen, wenn er die Abtretung des Schuldners dem Drittverpflichteten nicht anzeigt (BGH, Beschluss vom 07.04.2011, A.: IX ZB 40/10).

Sachverhalt – Insolvenzrecht Dresden:

Schuldner S befindet sich, nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens im November 2008, in der Wohlverhaltensperiode. Seit Mai 2008 ist er Trainer einer Eishockey-Bundesligamannschaft. Der Treuhänder verzichtet auf die Abtretungsanzeige beim Arbeitgeber. Stattdessen vereinbart er mit dem Schuldner eine monatliche Zahlung i. H. v. 321,29 EUR.

Am 08.09.2009 beantragt Gläubiger G die Versagung der Restschuldbefreiung, weil S geldwerte Sachleistungen sowie Prämienzahlungen erhalten habe. Im Übrigen könne S bei einem anderen Verein erheblich mehr verdienen. Der Treuhänder führt jetzt Nachberechnung durch mit nachvorderungen von über 15.000,00 EUR.

Insolvenzgericht und Beschwerdegericht weisen den Versagungsantrag zurück. Gläubiger verfolgt den Antrag mit der Rechtsbeschwerde weiter.

Rechtsgründe – Insolvenzrecht Dresden

Die Entscheidung wird aufgehoben, die Sache an das Beschwerdegericht zurückverwiesen. Der abhängig beschäftigte Schuldner darf dem Treuhänder keine von der Abtretung erfassten Beträge verheimlichen. Der Treuhänder hat die Pflicht, die vom Schuldner monatlich abzuführenden Beträge nach §§ 850 FF ZPO zu ermitteln. Diese Pflicht hat der Treuhänder verletzt. Daraus kann dem Schuldner für die Restschuldbefreiung kein Nachteil erwachsen. Das Beschwerdegericht hat aufzuklären, ob der Schuldner dem Treuhänder die Gehaltserhöhungen jeweils sofort mitgeteilt hat. Wenn nicht, hätte der Schuldner die Gelder im Sinne von § 295 I. Nr. 3 InsO verheimlicht.

Mein Rechtstipp – Insolvenzrecht Dresden

„Zur Vermeidung von Risiken für die Restschuldbefreiung sollte der Schuldner seine monatlichen Lohnabrechnungen immer sofort an den Treuhänder weiterleiten.“, so Rechtsanwalt Ulrich Horrion aus Dresden.

Kanzleiprofil – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Grundsätzliches zum Insolvenzrecht
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Das seit 1999 geltende Insolvenzrecht eröffnet die Möglichkeit, nach Ablauf eines Zeitraums von 6 Jahren durch die Restschuldbefreiung wieder schuldenfrei zu sein. In diesem Rechtsgebiet wurden durch Rechtsanwalt Horrion Unternehmen und Privatpersonen erfolgreich betreut. Bei einer Insolvenzabwicklung über seine Kanzlei ergeben sich für Sie, im Vergleich zu einer Abwicklung über eine staatliche Schulderberatungsstelle, erfahrungsgemäß folgende Vorteile:
– sofortiger Beginn der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens und somit schneller zur Restschuldbefreiung,
– langjährige Erfahrung und Kenntnis sämtlicher Rechtsnormen und neuer Gesetzte,
– vollständige Betreuung bis zum Schluss der Verfahrens,
– auch Betreuung bei komplizierten Sachverhalten im Unternehmensbereich.
Kommen Sie rechtzeitig zu einem Erstgespräch! Nach vielen Tipps und Informationen im Gespräch, haben viele Mandanten das sogenannte „Licht am Ende des Tunnels“ wieder gesehen. Der psychologische Effekt der Hoffnung führt oftmals zur Verbesserung der Lebensqualität. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Beratung und Kommunikation über Skype möglich
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Sparen Sie Kosten und Zeit! Durch eine Videokonferenz – über das Skype-System – können Sie mit mir Kontakt aufnehmen und eine Insolvenzberatung vereinbaren und durchführen. Somit fallen keinerlei Fahrtkosten oder Fahrzeiten an. Die Praxis hat gezeigt, dass bei der prozesstechnischen Abwicklung einer Insolvenzbearbeitung die räumliche Entfernung keine Rolle spielt. Bei größeren Umfängen im Rahmen der Insolvenzbearbeitung ist ein Besuch bei Ihnen vor Ort selbstverständlich.Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Werdegang – Rechtsanwalt Ulrich Horrion
Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind die Themenschwerpunkte der 1990 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Ulrich Horrion in Dresden. Mandanten mit Fragen aus anderen Rechtsgebieten werden dort selbstverständlich ebenso betreut. Rechtsanwalt Horrion unterhält vier Büros in Sachsen. Die Büros befinden sich in Dresden, Chemnitz, Glashütte und Oschatz. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Rechtsanwalt Ulrich Horrion wurde am 07.05.1957 in Dortmund geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft absolvierte er an der Freien Universität Berlin und an der Ruhr-Universität Bochum. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen war er zunächst zwei Jahre lang als Anwalt im Anstellungsverhältnis tätig. Insolvenzrecht Dresden – Rechstanwalt Dresden

Philosophie Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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„Die Philosophie meiner Kanzlei ist die Rechtsberatung in einem engen persönlichen und vertrauensvollen Verhältnis zum Mandanten. Motivation und Kreativität sind für unsere Tätigkeit wichtige Kriterien. Es ist uns ein besonderes Anliegen, den Mandanten in seiner Lage zeitnah und konstruktiv zu unterstützen, um so ein hohes Maß an Zufriedenheit zu erreichen. Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Dienstleistung zu verbessern und legen daher großen Wert auf Ihre abschließende Meinung über uns“ so Rechtsanwalt Ulrich
Horrion . Insolvenzrecht Dortmund – Rechtsanwalt Dortmund

Langjährige Berufserfahrung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Er verfügt über eine langjährige Berufserfahrung in der anwaltlichen Tätigkeit, und zwar sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch in der Prozessvertretung. In den 19 Berufsjahren hat Rechtsanwalt Horrion über 5.000 Mandate abgewickelt; die Erfolgsquote liegt sehr hoch. Dies alles ist ein wichtiger Garant für den Erfolg! . Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Mitarbeiter der Kanzlei Ulrich Horrion Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden
Für die erfolgreiche Mandatsbearbeitung spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Einer der wichtigsten Faktoren sind neben der Kompetenz des Anwalts, die Mitarbeiter einer jeden Kanzlei. Der Anwalt sucht ständig Anspruchsgrundlagen, prüft Rechtsnormen, formuliert Schriftsätze und verfasst erfügungen. Weiterhin verbringt er einen Teil seiner Zeit in den Gerichten. Damit die Mandate rechtzeitig und in erfolgreicher Qualität weiter bearbeitet werden, benötigt eine erfolgreichVe Kanzlei gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter. Dies ist bei uns der Fall. Meine Kanzlei beschäftigt drei Mitarbeiter und bildet eine aus dem englischen Sprachraum stammende junge Frau als Rechtsanwaltsfachangestellte aus. Sie soll nach Ihrer Ausbildung den Bedarf nach steigender Internationalität zukünftig mit abdecken.
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Ständige Weiterbildung Rechtsanwalt Ulrich Horrion
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Rechtsanwalt Ulrich Horrion hält sich durch ständige Fortbildung in den von ihm bearbeiteten Rechtsgebieten auf aktuellem Stand. Dies ist in Anbetracht der ständigen Rechtsentwicklung eine unerlässliche Voraussetzung für die sichere und erfolgreiche Mandatsbetreuung! Er hält regelmäßig Fachvorträge und publiziert regelmäßig Fachbeiträge aus verschiedenen Rechtsgebieten. Insolvenzrecht Dresden – Rechtsanwalt Dresden

Arbeitsmittel und moderne Informationstechnologie Kanzlei Ulrich Horrion
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Seine Kanzlei ist an der juristischen Datenbank „Juris“ mit über einer Million Fundstellen angeschlossen. Auf diese Datenbank greifen auch Gerichte und Behörden zurück. So ist es jederzeit möglich, die aktuelle Rechtsprechung sowie wissenschaftliche Beiträge für die Mandatsbearbeitung abzurufen. Daneben werden verschiedene Fachzeitschriften bezogen. In seiner Kanzlei kommt das moderne juristische Bearbeitungsprogramm RA-micro zum Einsatz. Das Programm ermöglicht eine effektive und kostengünstige Mandatsbearbeitung.
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