Kündigung wegen Kopftuchs am Arbeitsplatz

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

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Arbeitsrecht

Weil eine Mitarbeiterin einen Hidschab trug, wurde ihr gekündigt, wegen eines Kopftuchs, das Haare und Hals vollständig bedeckt, nur das Gesicht frei lässt. Der Arbeitgeber darf das, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, das entschied vor kurzem der Europäische Gerichtshof. Was das für Arbeitnehmerinnen in der Bundesrepublik bedeutet, erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Die Entscheidung setzt die Messlatte sehr hoch für Arbeitgeber, die eine Kündigung wegen eines Kopftuchs aussprechen wollen: Die Firma darf einer Mitarbeiterin das Kopftuch während der Arbeitszeit nur dann verbieten, wenn dies einen rein beruflichen Zweck erfüllt. Darüber hinaus muss das Verbot auch „verhältnismäßig“ sein, die Gründe des Arbeitgebers müssen im Einzelfall klar auf der Hand liegen.

Der EuGH entschied (tagesschau.de vom 14.03.2017), dass einer Rezeptionistin eines Sicherheitsunternehmens gekündigt werden dufte, weil sie ihr Kopftuch nicht ablegen wollte, womit sie eine eindeutige Firmen-interne Anweisung nicht befolgte. Das macht nach der Argumentation des Gerichts durchaus Sinn: Sicherheitsfirmen haben es mit sehr sensiblen Kunden zu tun, und eine Kopftuch-tragende Rezeptionistin kann manch einen Kunden verschrecken, ob man das nun richtig findet, oder nicht. In einem anderen Fall war die Entscheidung nicht so klar: Eine IT-Fachfrau sollte ebenfalls ihr Kopftuch ablegen, das tat sie nicht und bekam die Kündigung. Dort war nicht klar, welchen beruflichen Zweck das Verbot hatte; zwar hatte sich ein Kunde beschwert, das reichte den Richtern aber nicht aus.

Eine Kündigung wegen eines Kopftuchs bleibt im Einzelfall schwierig: Jeder Arbeitgeber begibt sich auf arbeitsrechtliches Glatteis, wenn er einer Mitarbeiterin wegen eines Kopftuchs kündigt. Die Arbeitnehmerin hat nach einer Kündigung gute Chancen auf eine hohe Abfindung, diese Kündigungen dürften in den meisten Fällen mit einer Kündigungsschutzklage angreifbar sein.

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