MCM Investor Management AG: Immobilien richtig vermessen

Logo_mcm_management-4 MCM Investor Management AG: Immobilien richtig vermessenWenn die Immobilie nicht richtig vermessen ist, können unter Umständen die Miete und die Nebenkosten höher ausfallen. Die MCM Investor klärt auf.

Magdeburg, 26.11.2021. „Die Höhe der Miete und der Nebenkosten hängt natürlich unmittelbar mit der Größe der Wohnung oder des Hauses zusammen. Daher ist es wichtig, dass Immobilien richtig vermessen werden, damit man unter Umständen nicht drauf zahlen muss“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes sind tatsächlich bei zwei Dritteln aller Wohnungen die Angaben zur Quadratmeterzahl fehlerhaft. „Wenn der Mietvertrag bereits besteht, müssen Mieter Abweichungen von bis zu zehn Prozent akzeptieren. Überschreitet die Abweichung die 10-Prozent-Marke kann die Miete unbefristet gekürzt werden“, fügt die MCM Investor hinzu.

Die Toleranzgrenze greift aber nicht bei einer Mieterhöhung, wenn es um die Umlage der Betriebskosten geht. Laut Bundesgerichtshofdient immer die tatsächliche Wohnfläche als Berechnungsgrundlage (BGH VIII ZR 266/14 und VIII ZR 173/17). „Oft ist es so, dass Mieter erst auf dieses Problem aufmerksam werden, wenn eine Mieterhöhung angekündigt wird oder die Betriebskostenabrechnung ins Haus geflattert kommt. Denn das sind die Momente, in denen wirklich jeder Quadratmeter ins Gewicht fällt. Handelt es sich um erhebliche Abweichungen zwischen Realität und Mietvertrag, muss ein Gutachter die Immobilie professionell vermessen“, so die MCM Investor Management AG weiter.

Es gibt aber noch weitere rechtliche Feinheiten zum Thema Vermessung: Wurde der Mietvertrag vor dem 1. Januar 2004 geschlossen, gilt die II. Berechnungsverordnung, bei späteren Mietverträgen dann die Wohnflächenverordnung. Die Bestimmungen sind in dem Fall eigentlich identisch, aber die Vorschriften zur Berechnung der Balkon- oder Terrassenflächen unterscheiden sich. „Die Verordnungen sollen regeln, was zur Wohnfläche gehört und was nicht. Zu hundert Prozent einberechnet werden Wohn- und Schlafzimmer, Bäder, Küchen, Flure und Abstellräume, aber auch alle Räume, die geschlossen und beheizbar sind. Kellerräume, Waschküchen und Abstellflächen außerhalb der Wohnung zählen also nicht dazu. Bei Schrägen verhält es sich so, dass alle Teile eines Raumes, die zwischen einem und zwei Meter hoch sind, nur zur Hälfte dazu gerechnet werden“, erklärt die MCM Investor Management AG abschließend.