Zeit für Ostereier!

ARAG Experten mit Infos rund ums geliebte Frühstücksei

Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) isst jeder Deutsche knapp 240 Eier pro Jahr, Tendenz steigend. Zum anstehenden Osterfest werden besonders viele, vor allem weiße Eier gekauft, denn nun wird ausgepustet, bemalt und verziert, was das Zeug hält. Wer Hühnereier bemalen möchte, wird aber vielleicht stutzig: Da steht ja schon etwas auf der Schale drauf! Jedes Ei muss nämlich einen EU-weit einheitlichen Stempel tragen. Die ARAG Experten erklären, was sich dahinter verbirgt.

Erzeugercode auf Eiern – europaweit gültig
Der sogenannte Erzeugercode gibt Aufschluss über die Herkunft des Eies und die Art der Legehennenhaltung. Er beginnt mit einer Ziffer zwischen 0 und 3, dann folgen das Länderkürzel und eine längere Nummer. Die erste Ziffer steht für die Art der Legehennenhaltung: 0 für ökologische Erzeugung, 1 für Freilandhaltung, 2 für Bodenhaltung und 3 für Käfighaltung. Das darauf folgende Länderkürzel bezeichnet das Erzeugerland. So steht z. B. DE für Deutschland, AT für Österreich, BE für Belgien, FR für Frankreich, NL für die Niederlande und PL für Polen. Danach folgt die individuelle Betriebsnummer. Diese ermöglicht es, die genaue Herkunft des Eies zurückzuverfolgen. Das Bundesland (1 = Schleswig-Holstein; 16 = Thüringen), der Erzeugerbetrieb und sogar der Stall sind hier verschlüsselt dokumentiert.

Weiße Eier, braune Eier… grüne Eier?
Im Handel gibt es seit jeher weiße und braune Hühnereier zu kaufen – und im Feinkosthandel sogar grüne. Letztere sind nicht etwa gefärbt, sondern eine Laune der Natur, die sich der Einzelhandel gut bezahlen lässt. Obwohl es keine Qualitätsunterschiede gibt, sind die braunen Eier bei den Verbrauchern seit Jahrzehnten beliebter als die weißen. Zwar ist die weiße Schale etwas dünner als die braune – daher bricht sie beim Transport leichter und platzt beim Kochen eher. Inhalt und Geschmack sind aber nicht abhängig von der Farbe der Eierschalen. Die Wirtschaft hat sich auf die Vorlieben der Verbraucher eingestellt und bringt etwa 70 Prozent braune Eier in den Handel. Nur zu Ostern werden plötzlich die weißen Eier häufiger nachgefragt, denn zum Färben und Bemalen eignen sie sich natürlich besser. Die Schalenfarbe hat übrigens nichts mit den Farben der Federn zu tun, sondern liegt an der Rasse der Hühner. Das Araucana-Huhn ist zum Beispiel braun, legt aber die oben erwähnten grünen Eier.

Eier besser nicht abschrecken
Verbraucherschützer raten dazu, Eier nach dem Kochen nicht mit kaltem Wasser abzuschrecken. Die alte Küchenweisheit, wonach sich abgeschreckte Eier besser pellen lassen, ist sowieso schon lange widerlegt. Die Pell-Eigenschaften gekochter Eier hängen vielmehr vom Alter der Eier ab: Ganz frische Eier lassen sich schlechter pellen als solche, die schon ein paar Tage im Kühlschrank hinter sich haben. Wer trotzdem gekochte Eier mit kaltem Wasser abschreckt, sorgt lediglich dafür, dass in der Eierschale kleine Sprünge entstehen, durch die Sauerstoff und Bakterien ins Innere gelangen. So büßt das gekochte Ei an Haltbarkeit ein. Da gekochte Eier in der Regel selten lange gelagert werden, ist das meistens nicht schlimm. Laut ARAG Experten ist aber Vorsicht geboten, wenn Verbraucher ihre gekochten und abgeschreckten Frühstückseier zu Ostern auch noch färben und dekorativ in der beheizten Wohnung bis zum Verzehr ausstellen.

Kurioses Eier-Urteil
20.000 freilaufende Legehennen in verzweifelter Panik: Da stand dem Landwirt verständlicherweise das Entsetzen ins Gesicht geschrieben. Verursacher dieser geflügelten Massenhysterie war nach Auskunft des Bauern ein wegen fehlender Thermik und Unachtsamkeit zu tief fahrender Heißluftballon. Die geringe Höhe des Ballons nötigte dann auch den Luftsportler, seinen Gasbrenner mit voller Kraft laufen zu lassen, was ein lautes Fauchen und Zischen zur Folge hatte. Dieses Spektakel veranlasste das Federvieh, über die 21 Zugangslöcher im Hühnerstall Schutz zu suchen oder fliegend über den zwei Meter hohen Begrenzungszaun die Flucht zu ergreifen.

Nach Angaben des Landwirts hatte sich die Legeleistung der Hühner etwa zehn Tage nach der aufregenden Episode um rund 40 Prozent der bisherigen Eierproduktion reduziert. Den Schaden, immerhin fast 26.000 Euro, wollte der Bauer dem Ballonfahrer anlasten und klagte auf Schadensersatz. Allerdings ohne Erfolg! ARAG Experten erläutern: Die Richter des Landgerichts Osnabrück stützten sich bei ihrem Urteil auf ein Sachverständigengutachten. Das besagte, dass die Bildung eines Hühnereis vom Follikelsprung bis zur Eiablage lediglich 23 Stunden dauert. Eine Legestörung müsste demnach bereits ein bis zwei Tage nach dem Zwischenfall auftreten, so der Gutachter. Die Legeleistungsminderung, die erst nach ca. zehn Tagen auftrat, sei also nicht auf den Vorfall mit dem Ballon zurückzuführen (LG Osnabrück, Az.: 5 O 2657/05).

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