Essen – Das neue Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Auch für das Geldwäschegesetz und für geldwäscherechtlich Verpflichtete ergeben sich wesentliche Änderungen. „Das Bundesfinanzministerium hat einen umfassenden Gesetzesentwurf zur nachhaltigen Verbesserung
WeiterlesenBundesfinanzministerium veröffentlicht Entwurf für das neue Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG)
