Irreführende Werbung mit „klimaneutral“ und „umweltneutral“ Werbung mit Begriffen wie „klimaneutral“ kann irreführend sein und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, wie ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 26. Juli 2023 zeigt (Az. 13 O 46/22 KfH).
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