Nach PROKON rutscht auch Windwärts in die Insolvenz

Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte

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20. Februar 2014. Der niedersächsische Windkraft-Projektierer Windwärts Energie GmbH (Hannover) hat Insolvenz angemeldet. Nur wenige Wochen nach der PROKON-Pleite bangen im Fall Windwärts circa 1.600 Anleger um ihr Geld. Allerdings, so Florian Nolte, Rechtsanwalt in der Anlegerschutzkanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena), betreffe diese Zahl jedoch nur die vier Genussrechts-emissionen. Windwärts hat aber auch 20 Fonds emittiert.

Das Debakel zeichnete sich schon im Dezember 2013 ab. Windwärts musste zu diesem Zeitpunkt die Rückzahlungen an die Genussrechtsinhaber aussetzen (1,9 Millionen Euro), im Januar 2014 konnten auch die fälligen Zinszahlungen (1,3 Millionen Euro) nicht bedient werden. Die Betreibergesellschaften der Windenergie- und Solarprojekte, die von Windwärts über geschlossene Fonds realisiert wurden, sind rechtlich unabhängig und daher von diesem Insolvenzverfahren nicht unmittelbar betroffen, so der Originaltext des Windwärts-Pressecenters. „Nicht umsonst wird hier das Wort unmittelbar verwendet“, meint Anlegerschützer Florian Nolte. In die 20 von Windwärts initiierten Fondsgesellschaften steckten 2.400 Gesellschafter insgesamt 46 Millionen Euro. „Ungeachtet dessen werden die Anleger, die in die Genussrechte investiert haben, wohl Einbußen hinnehmen müssen“, sagt Nolte. „Und in wie weit die Fondsgesellschaften tatsächlich unabhängig und dadurch von der Windwärts-Insolvenz nicht betroffen sind, wird sich bald herausstellen.“

Der Geschäftsführer der Windwärts Energie GmbH, Lothar Schulze, hat den Insolvenzantrag am 7. Februar 2014 eingereicht. Der Geschäftsbetrieb soll vom eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalter Volker Römermann fortgeführt werden. Nolte: „Die Genussrechtsinhaber und die Anleger der 20 Windwärts-Fonds sollten sich von der hoffnungsvollen Berichterstattung nicht blenden lassen. Immer wieder kommt es auf dem Kapitalmarkt vor, dass angeschlagene Muttergesellschaften die Tochterunternehmen in der Folge mit in die Insolvenz reißen.“

Der Gang zum auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt ist im Fall Windwärts dringend anzuraten.

Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche Prokon-Anleger.
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