Feuer und Flamme für den Brandschutz

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer informiert über ein brandheißes Thema

Mehr als 150 Feuerwehrkräfte waren in einer Nacht im Februar im Einsatz, als ein ganzer Wohnkomplex in der Essener Innenstadt lichterloh in Flammen stand. Über 40 Wohnungen wurden dabei zerstört, die Bewohner konnten sich glücklicherweise retten. Ausgebrochen war das Feuer auf einem Balkon und breitete sich – begünstigt durch einen Sturm – rasend schnell aus. Es sind verheerende Brände wie dieser, die den Tag des Brandschutzes am 9. Oktober zu einem besonderen Tag machen. ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer über Brandursachen und präventive Maßnahmen.

Heiße Fakten
Die Statistik der Brandtoten zeigt einen erfreulichen Trend nach unten: 2020 kamen insgesamt 336 Personen durch Rauch, Feuer und Flammen ums Leben, knapp dreizehn Prozent weniger als im Vorjahr, in dem es noch 387 Brandtote in Deutschland gab. Trotzdem gibt es Grund zur Sorge, denn offensichtlich werden wir unbedachter: Während menschliches Fehlverhalten in 2020 bei 18 Prozent der Brände die Ursache war, wurde im letzten Jahr mit 21 Prozent etwa jeder fünfte Brand durch menschliches Zutun ausgelöst.

Die meisten Brände werden neuerdings von Kühlgeräten verursacht, gefolgt von der ehemaligen Nummer eins, dem Wäschetrockner. Auf dem dritten Platz der häufigsten Brandverursacher ist die Mehrfachsteckdose. Insgesamt werden rund ein Drittel der Brände in Privathaushalten durch Elektrizität verursacht. Der Grund dafür ist ihre hohe Anzahl in Haushalten sowie die hohe Belastung, da viele Geräte jahrelang im Dauerbetrieb laufen. Gleichzeitig stellt das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS) fest, dass die technische Produktsicherheit steigt, sich die Geräte verbessern und weniger Schäden entstehen.

Wie können Brände in den eigenen vier Wänden am besten verhindert werden?
Tobias Klingelhöfer: Die wichtigste Vorsichtsmaßnahme ist das Anbringen von Rauchmeldern. Die sind in allen Bundesländern bei Neu- und Umbauten von Wohngebäuden mittlerweile Pflicht. Die Bauordnungen der Bundesländer geben dabei vor, wo genau ein Rauchmelder angebracht werden muss. In der Regel muss in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und auf Fluren, die als Rettungsweg dienen, ein Gerät angebracht sein. Küchen und Bäder sind davon aber meistens ausgenommen, weil normale Rauchmelder zu oft Fehlalarme auslösen würden, denn in diesen Räumen dampft es ja schon ab und zu ordentlich. Es gibt aber spezielle Hitzemelder, die auch für Dunstabzugshauben in der Küche geeignet sind. In gewerblichen Räumen und auch an Schulen, Kitas oder in Restaurants sind keine Rauchmelder vorgeschrieben.

Wer muss den Rauchmelder kaufen?
Tobias Klingelhöfer: Wohnungseigentümer sind selbst für die Montage und die Instandhaltung in der eigenen Wohnung zuständig. Vermieter zwar auch, allerdings können die Kosten für die Wartung wie bei denen für Wasser- und Wärmezähler auf die Mieter umlegen und bei den Nebenkosten abrechnen. Das muss aber vertraglich vereinbart sein. Nicht umlagefähig sind die Kosten für einen gemieteten Rauchwarnmelder, das hat gerade der Bundesgerichtshof entschieden (Az.: VIII ZR 379/20).

Mietern rate ich, das Gespräch mit ihrem Vermieter zu suchen, wenn noch keine Rauchmelder in der Mietwohnung eingebaut sind. Bevor sie selbst aktiv werden und eigenständig Rauchmelder kaufen und anbringen, lohnt es sich zu klären, ob der Vermieter Wert darauflegt, im gesamten Gebäude einheitliche Modelle anbringen zu lassen und diese zentral zu verwalten. Das darf er nämlich, auch wenn der Mieter schon Geräte gekauft hat (Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 216/14 und 290/14).

Was passiert, wenn man die Rauchmelderpflicht missachtet?
Tobias Klingelhöfer: Ich finde, die Frage sollte eher lauten: „Was spricht überhaupt dafür, die lebensrettenden Warner wegzulassen?“. Kritisch wird es natürlich, wenn etwas passiert. Im Fall eines Brandes kann der Verstoß gegen die Bauordnung unter Umständen ein strafrechtliches Verfahren nach sich ziehen, wenn jemand verletzt wurde. Zudem könnten Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen ihre Leistungen kürzen.

Welches sind die geeigneten Löschmittel für welchen Brand?
Tobias Klingelhöfer: Wenn der Brand groß ist, sollte man – egal, zu welchem Löschmittel man greift – die Feuerwehr über den Notruf 112 rufen. Bei normalem Feuer kann ein feuchtes Handtuch oder eine mit Wasser getränkte Decke helfen, das Feuer zu ersticken. Das Problem ist, wenn Fett anfängt zu brennen. Wer hier mit Wasser löscht, riskiert eine Explosion. Fettbrände werden am besten erstickt! Wenn es sich um einen Topf auf dem Herd handelt, kann man einfach einen gut schließenden Deckel auf den Topf legen und warten, bis er kalt ist. Außerdem gibt es spezielle Fettbrandlöscher für zu Hause. Bei allen anderen Kleinbrände helfen Feuerlöscher oder Löschdecken, die man im Baumarkt oder Sicherheitsfachhandel bekommt.

Wer einen Feuerlöscher anschafft, muss ihn mindestens alle zwei Jahre durch einen zugelassenen Fachbetrieb warten lassen. Dabei bekommt der Feuerlöscher nach der Überprüfung eine neue Plakette und der Besitzer einen schriftlichen Prüfbericht. Der kann bei eventuellen Schadensfällen für die Versicherung wichtig werden; also gut aufbewahren. Wurde der Feuerlöscher benutzt, muss er natürlich nachgefüllt werden. Auch das übernimmt der Fachbetrieb. Nach 20 Jahren ist Schluss und jeder Feuerlöscher muss im Sondermüll entsorgt werden.

Übrigens: Auch wenn er dort nicht vorgeschrieben ist, kann ein Feuerlöscher auch im Wohnmobil von großem Nutzen sein, denn auch hier lauern Brandgefahren. Aufgrund des geringen Stauraums kann hier schon ein zwei Kilogramm Pulver- oder Schaumlöscher die größte Gefahr abwenden. In einigen Ländern ist er sogar vorgeschrieben, wie beispielsweise Griechenland, der Türkei oder Estland. Die meisten anderen europäischen Länder empfehlen ihn zumindest für Wohnmobile und Wohnwagen.

Was sollte man bei Verbrühungen und Verbrennungen tun?
Tobias Klingelhöfer: Vor allem schnell handeln. Als erstes muss das Feuer beziehungsweise brennende Kleidung mit Wasser, einer Decke oder durch Wälzen am Boden gelöscht werden. Bei Verbrühungen durch heiße Flüssigkeiten muss die durchtränkte Kleidung möglichst schnell, aber vorsichtig ausgezogen und der betroffene Hautbereich gekühlt werden, um das „Nachbrennen“ zu verhindern. Kleine Verbrennungen, zum Beispiel am Finger, sollten mit handwarmem Wasser gekühlt werden. Aber nicht länger als zehn Minuten, um eine Unterkühlung zu vermeiden. Großflächige Verbrennungen dürfen nicht gekühlt werden, weil es dabei zu einer gefährlichen Unterkühlung kommen kann. Stattdessen sollten die betroffenen Körperteile mit einem keimfreien Verbandstuch aus dem Verbandskasten locker und ohne Druck abgedeckt werden. Parallel zu allen Maßnahmen muss natürlich sofort der Rettungsdienst unter der 112 angerufen werden.

Apropos: Wie funktioniert die Feuerwehr in Deutschland überhaupt?
Tobias Klingelhöfer: Zurzeit gibt es laut Deutschem Feuerwehrverband knapp 1,4 Millionen aktive Mitglieder in Feuerwehren. Dazu gehören Freiwillige Feuerwehren, Berufs- Jugend- und Werksfeuerwehren. Nur etwa fünf Prozent sind hauptamtliche Kräfte. Die restlichen Feuerwehrleute sind ehrenamtlich organisiert. Fast jeder Ort in Deutschland hat seine eigene Feuerwehr, damit der Einsatzort schnell erreicht wird. Vom Absetzen des Notrufs bis zum Eintreffen vor Ort ist in Großstädten in der Regel eine Zeit von maximal zehn Minuten vorgeschrieben, in der Fläche dürfen es nicht mehr als 15 Minuten sein. Werden freiwillige Feuerwehrleute zu einem Einsatz gerufen, muss der Arbeitgeber sie dafür freistellen, so sieht es das Landesfeuerwehrgesetz vor. Sie haben die Möglichkeit, sich die Ausfallzeiten von der Kommune erstatten zu lassen.

Welche Versicherung für den Schäden aufkommt, wenn es gebrannt hat, erläutert ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer hier.

Weitere Informationen zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.600 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2,0 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
http://www.ARAG.de

Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.