Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze: Zivilrecht

Auto zur Fahndung ausgeschrieben – Käufer kann zurücktreten

Stellt sich nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens heraus, dass dieser europaweit als gestohlen gemeldet ist, ist das Fahrzeug als mangelhaft anzusehen. Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) der Bundesgerichtshof.
BGH, Az. VIII ZR 234/15

Hintergrundinformation:
Autokäufer können nicht nur bei technischen Mängeln Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen, sondern auch bei rechtlichen. Kauft jemand ein gestohlenes Auto, besteht ein solcher rechtlicher Mangel. Der wahre Eigentümer kann vom Käufer jederzeit das Auto zurückverlangen. Denn an gestohlenen Sachen kann niemand rechtlich Eigentum erwerben. Der Fall: Ein Oldtimerfreund hatte ein Rolls Royce Corniche Cabrio zum Preis von 29.000 Euro erworben. Als er das Auto anmelden wollte, erschien umgehend die Polizei und nahm es ihm weg. Denn der Oldtimer war im Schengener Informationssystem SIS als gestohlen gemeldet und zur Fahndung ausgeschrieben. Nach einiger Zeit bekam der Käufer das Auto zurück. Der Grund: Bei den Ermittlungen deutete sich an, dass der ehemalige französische Eigentümer den Rolls Royce womöglich nur als gestohlen gemeldet hatte, um einen Versicherungsbetrug zu begehen. Nachdem sich die Ermittlungen über fast zwei Jahre hingezogen hatten und der Rolls Royce immer noch als gestohlen gemeldet war, erklärte der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte die Rückgabe des Kaufpreises. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof entschied nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice, dass eine Diebstahlsmeldung im Schengener Informationssystem ausreicht, um einen Rechtsmangel anzunehmen. Denn der Käufer könne wegen dieser Eintragung nicht wie ein Eigentümer frei über sein Fahrzeug verfügen. Ein Versuch der Anmeldung des Autos führe zur sofortigen polizeilichen Sicherstellung – und zwar im gesamten Gebiet des Schengener Abkommens. Auch wenn es gelänge, das Fahrzeug anzumelden, könne es die Polizei bei jeder Kontrolle wieder sicherstellen. Es dann wiederzubekommen, sei eine langwierige Angelegenheit. Auch die Möglichkeit zum Weiterverkauf sei eingeschränkt. Hier konnte der Käufer also vom Kaufvertrag zurücktreten.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Januar 2017, Az. VIII ZR 234/15

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg – vielen Dank!

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Firmenkontakt
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980
claudia.wagner@ergo.de
http://www.ergo.com

Pressekontakt
HARTZKOM
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
089 99846116
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de