Tatsächliche Verständigung bei Steuerhinterziehung und Hinterziehungszinsen

Tatsächliche Verständigung bei Steuerhinterziehung und Hinterziehungszinsen Hinterziehungszinsen wegen Steuerhinterziehung können nicht Gegenstand einer tatsächlichen Verständigung (tV) zwischen Finanzbehörden und Steuerpflichtigen sein. Bei Betriebsprüfungen oder Festsetzungsverfahren spielt das Instrument der tatsächlichen Verständigung eine zunehmend wichtige Rolle.

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