Wer in Europa tragende Bauteile aus Stahl oder Aluminium in Verkehr bringt, muss spätestens ab dem 1. Juli 2014 die Vorgaben der EN 1090 erfüllen. Die entsprechende Zertifizierung ist Voraussetzung dafür, dass Stahl- oder Aluminium Tragwerke mit dem CE-Kennzeichen versehen werden können. Damit übernimmt der Hersteller die Verantwortung dafür, dass sein Produkt den europäischen Rechtsvorschriften für Bauprodukte entspricht. Die innerhalb solcher Tragwerke eingesetzten Komponenten – z.B. die zum Wiegen von Tanks oder Silos eingesetzten Wägemodule – sind ebenfalls von den neuen Vorschriften betroffen. Auch sie müssen für eine CE-Kennzeichnung gemäß den Anforderungen der EN 1090 gefertigt werden.

Wer in Europa tragende Bauteile aus Stahl oder Aluminium in Verkehr bringt, muss spätestens ab dem 1. Juli 2014 die Vorgaben der EN 1090 erfüllen. Die entsprechende Zertifizierung ist Voraussetzung dafür, dass Stahl- oder Aluminium

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