Volljährig: Neue Freiheit, neue Verantwortung

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Volljährigkeit mit 18 Jahren

Vor einem halben Jahrhundert, um genau zu sein am 22.3.1974, hat der Bundestag die Volljährigkeit mit 18 beschlossen. Vorher waren Jugendliche erst mit 21 Jahren „erwachsen“. Welche Rechte und Pflichten mit der Volljährigkeit einhergehen, was Jugendliche auf der Schwelle zum Erwachsenenalter wissen und berücksichtigen sollten, hat ARAG Experten Tobias Klingelhöfer zusammengefasst.

Was sagt das Gesetz zur Volljährigkeit?
Tobias Klingelhöfer: In Paragraf 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt es, dass die Volljährigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahres eintritt. Mit 18 ist man also mündig und damit voll geschäftsfähig, aber auch uneingeschränkt strafmündig. Das Sorgerecht der Eltern endet automatisch mit dem 18. Geburtstag, so dass 18-Jährige von nun an selbst für ihr Handeln verantwortlich sind und auch die – unter Umständen strafrechtliche – Verantwortung tragen.

Was heißt das im juristischen Sinn?
Tobias Klingelhöfer: Für Minderjährige unter 18 Jahren gilt das Jugendstrafrecht. Ab 18 gilt dann das Strafgesetzbuch, wenn man gegen das Gesetz verstößt. Allerdings gibt es hier eine Art Übergangslösung: Zwischen 18 und 21 Jahren gilt man vor dem Gesetz als Heranwachsender. Und dabei wird nach Einzelfall und individuellen Umständen entschieden, ob Deutsches Strafgesetz oder noch das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Aber es besteht eben die Möglichkeit, wie ein Erwachsener rechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden.

Was gehört zu den Klassikern, die ein frischgebackener Erwachsener mit 18 Jahren tun darf?
Tobias Klingelhöfer: Vor Einführung des Begleiteten Fahrens mit 17 wäre meine erste Antwort der Führerschein gewesen. Aber der ist ja seit 2005 schon Geschichte. Zu den größten Ereignissen gehört für 18-Jährige wahrscheinlich, dass sie nun offiziell härtere Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 15 Volumenprozent kaufen, bestellen und trinken dürfen. Zudem können sie mit 18 Jahren endlich ohne „Mutti-Zettel“ und ohne mitternächtliche Ausgangssperre ins Nachtleben abtauchen, dürfen ihr Glück – zumindest in den meisten Bundesländern – im Casino oder beim Lotto herausfordern und sogar bezahlten Sex genießen – je nach finanziellen Mitteln. Und für einige junge Erwachsene mag es ein Segen sein, dass sie nun bei ihren Eltern ausziehen können, denn Volljährige dürfen eigenständig Verträge abschließen, also auch einen Miet- oder Ehevertrag unterschreiben. Da sie ihren Aufenthaltsort frei bestimmen dürfen, können 18-Jährige sogar ohne elterliche Zustimmung ins Ausland ziehen. Und wen es nur kurz für eine Reise in die Ferne zieht: Endlich muss man nicht mehr draußen bleiben, wenn es in Hotels „Adults only“ (deutsch: nur für Erwachsene) heißt.

Die Reihe lässt sich noch sehr viel weiter fortführen, daher an dieser Stelle vielleicht einige etwas weniger populäre oder bekannte Rechte von 18-Jährigen. Sie dürfen passiv als Wähler an politischen Wahlen und in den meisten Ländern aktiv als Kandidat an politischen Wahlen teilnehmen. Und mit 18 darf man sich die Haut nach Lust und Laune stechen und durchlöchern lassen. Bis dahin braucht es eine Einverständniserklärung der Eltern für den Besuch beim Tätowierer oder Piercer. Übrigens: Das Solarium darf nun mit 18 besucht werden, auch wenn das aus anderen, medizinischen Gründen nicht ratsam ist.

Und die Kehrseite der Medaille? Welche Pflichten gehen mit dem 18. Geburtstag einher?
Tobias Klingelhöfer: Auch wenn es ja immer zunächst einmal toll klingt, alles zu dürfen: Natürlich muss man sich das alles auch leisten können. Das Gute ist zwar, dass man mit 18 in Vollzeit arbeiten darf. Denn das Jugendschutzgesetz, dass die Arbeitszeiten von Minderjährigen regelt, gilt nun nicht mehr. Allerdings müssen Volljährige damit rechnen, dann auch entsprechend viele Steuern zu zahlen. Und so schön es ist, jetzt jeden Vertrag schließen zu können, im Internet nach Herzenslust zu shoppen und endlich jeden Streamingdienst zu abonnieren – die Gefahr ist groß, dass junge Menschen sich verschulden, wenn sie nicht die nötigen finanziellen Rücklagen haben und ihnen die Erfahrung in der Geschäftswelt fehlt. Wie unerfahren Jüngere im Umgang mit Geld sind, zeigt eine Studie, in der 16 Prozent der Befragten zwischen 14 und 29 Jahren angibt, Schulden zu haben. Dabei ist auch eine Kreditkarte, die jeder 18-Jährige bestellen darf, nicht hilfreich.

Und es ist ein verbreiteter Irrtum, dass man mit 18 Jahren die Schule schwänzen darf: Die allgemeine Schulpflicht besteht unabhängig vom Alter bis zum Abschluss der Schulausbildung oder dem Erreichen eines alternativen Bildungsziels. Den Entschuldigungszettel darf man sich allerdings nun offiziell selbst schreiben und Klausuren sowie Zeugnisse müssen nicht mehr von den Eltern unterschrieben werden.

Was gibt es bei Versicherungen zu beachten?
Tobias Klingelhöfer: Viele Versicherungen stellen ihre Tarife ab Volljährigkeit um. Daher rate ich Eltern, gemeinsam mit ihren Kindern zu prüfen, welche Anpassungen nötig und sinnvoll sind oder wo es sich noch anbietet, familienversichert zu bleiben, wie etwa bei der Hausrat-, Kfz- oder Haftpflichtversicherung. Dabei helfen aber die jeweiligen Versicherungen weiter und die sollte man unbedingt über die Volljährigkeit informieren, da sonst der Versicherungsschutz verloren gehen könnte. Teilen sich Kinder ein Auto mit einem Elternteil, ist es wichtig, bei der Kfz-Versicherung einen Zusatzfahrer oder eine kurzzeitige Erweiterung des Fahrerkreises zu beantragen. Dadurch steigt allerdings der Versicherungsbeitrag etwas an. Hat das Kind ein eigenes Auto, sind die Kfz-Beiträge zunächst enorm hoch. Man kann allerdings bei der Versicherungsprämie sparen, wenn der Wagen als Zweitwagen über die Eltern läuft oder der Nachwuchs die Schadenfreiheitsklasse, also die Anzahl der schadensfreien Jahre, der Eltern übernimmt. Die verlieren den Rabatt allerdings dauerhaft, weshalb dieser Schritt gut überlegt sein sollte.

Für die Krankenkasse gilt: Kinder können bis zum 23. Geburtstag noch beitragsfrei familienversichert bleiben, wenn sie bis dahin nicht erwerbstätig sind. Machen sie eine Ausbildung oder ein Studium, können sie bis zum 25. Lebensjahr in der Familienversicherung bleiben. Kinder, die privat über ihre Eltern krankenversichert waren, bleiben es unabhängig von der Volljährigkeit so lange, bis sie eine Ausbildung oder ein Studium beginnen und selbst entscheiden können, ob sie sich weiterhin privat oder gesetzlich versichern wollen.

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