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Arbeitgeber sind für den Gesundheitsschutz auf Geschäftsreisen verantwortlich

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Über die Hälfte der Reisenden fühlt sich nicht gut über die Risiken auf Auslandsreisen informiert. (Bildquelle: TÜV Rheinland)

Rechtlich vorgeschriebene Vorsorge durch Arbeitsmediziner / Erkrankungen gezielt vorbeugen / Ungewohnte Gesundheitsrisiken beachten

Köln, 6. März 2015. Über die Hälfte der Arbeitnehmer, die Dienstreisen ins Ausland unternehmen, fühlen sich nicht ausreichend über den notwendigen Gesundheits- und Impfschutz informiert. Das zeigt eine aktuelle Online-Umfrage mit 1.240 Teilnehmern, die TÜV Rheinland im November 2014 durchgeführt hat. Gleichzeitig wünschen sich einer Studie im Auftrag des Deutschen Reiseverbandes zufolge 92 Prozent der Geschäftsreisenden, dass ihr Arbeitgeber entsprechende Informationen bereitstellt – und dies auch zurecht, wie Dr. Wiete Schramm, Fachgebietsleiterin Arbeitsmedizin des TÜV Rheinland, feststellt: „Unvorbereitetes Wegeilen bringt unglückliche Wiederkehr, schrieb Johann Wolfgang von Goethe. Das gilt auch heute noch für berufliche Aufenthalte im Ausland. Sie sollten sorgfältig und möglichst frühzeitig geplant werden. Empfehlenswert ist eine Vorbereitungszeit von etwa sechs bis acht Wochen. In dieser Zeit können die vorgeschriebene Vorsorge absolviert und der Impfschutz aufgefrischt oder bei Bedarf erweitert werden.“

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei klimatischen und gesundheitlichen Belastungen
Für Mitarbeiter, die ins Ausland entsendet werden, gilt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ebenso wie im Heimatland. Generell gilt: Die Länder rund um den Globus in Äquatornähe zwischen dem 30. Grad nördlicher und südlicher Breite gelten als Regionen mit besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen. Bei einer Entsendung von Arbeitnehmern in diese Gebiete ist unabhängig von der Länge des Aufenthaltes eine arbeitsmedizinische Vorsorge durch einen besonders qualifizierten Betriebsarzt oder einen Tropenmediziner vorgeschrieben. Dabei erfasst der Arzt den Gesundheitszustand sowie den Impfstatus des Reisenden und stellt eine Vorsorgebescheinigung aus. Darüber hinaus gibt er speziell auf das Zielgebiet der Reise und die Art des beruflichen Aufenthaltes zugeschnittene Empfehlungen zum Gesundheitsschutz. Ändert sich das Einsatzland, muss die arbeitsmedizinische Vorsorge daher bereits vor Ablauf der Nachuntersuchungsfrist von 24 bis 36 Monaten wiederholt werden. Auch bei einer Veränderung innerhalb des Landes, beispielsweise beim Wechsel des Arbeitsortes von einer Großstadt in eine ländliche Region, kann eine erneute Beratung sinnvoll sein. Zudem unterscheiden sich in Ländern wie China die Empfehlungen zum Gesundheitsschutz je nach Region.

Kehrt ein Mitarbeiter aus einer Region mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen zurück, muss ihm der Arbeitgeber eine Rückkehruntersuchung anbieten. Diese in Anspruch zu nehmen ist sehr empfehlenswert, da erkrankte Rückkehrer unter Darmerkrankungen, Fieber, Atemwegs- und Hauterkrankungen leiden können.

Die rechtlich vorgeschriebenen Vor- und Nachsorgemaßnahmen, die auch eine reisemedizinische Beratung umfassen, müssen vom Arbeitgeber veranlasst werden. Geschieht dies nicht, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die zumindest eine Geldstrafe nach sich ziehen kann.

Ungewohnte Gesundheitsrisiken im Ausland
Neben den europäischen Ländern und den USA gehört heute China zu den häufigsten Zielen von Geschäftsreisenden. Nicht nur in ländlichen Gebieten unterscheiden sich die Lebens- und Arbeitsbedingungen in asiatischen Ländern deutlich von denen in Deutschland. Daher stehen neben Infektionskrankheiten auch Gefahren durch andere Hygienebedingungen, fremde Speisen, giftige Tiere oder den ungewohnten Straßenverkehr im Mittelpunkt der reisemedizinischen Beratung. „Arbeitsunfälle, Verkehrsunfälle und Herz-Kreislauf-Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen, wenn Arbeitnehmer vorzeitig von einer beruflichen Reise zurückkehren“, so Schramm. „Ein Gesundheitsrisiko, an das wir in Deutschland nur selten denken, ist die Tollwut. Diese Erkrankung ist bei Tieren in vielen Reiseländern weit verbreitet und wird nicht nur über einen Biss, sondern auch über Speichel übertragen. Daher ist eine Impfung gegen diese schwer zu behandelnde Erkrankung empfehlenswert.“

Weitere Informationen zu arbeitsmedizinischen Themen unter www.tuv.com/reisemedizin im Internet.

Literaturtipp für Arbeitgeber und Geschäftsreisende:
Tomas Jelinek, Gesund auf Geschäftsreisen, Centrum für Reisemedizin, Verlagsgruppe Thieme, 2014, ISBN 978-3-941386-11-2, Preis: 59,90 EUR

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 18.000 Menschen in 66 Ländern weltweit. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 1,6 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität, Effizienz und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.

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