Räumpflicht: steuerliche Absetzbarkeit eines Winterdienstes

Schnee, Glatteis und trübes Wetter stehen vor der Tür. Das bedeutet für Hauseigentümer, Vermieter und Mieter, dass geräumt werden muss. Das schützt einen selbst und andere vor Gefahren. Und vor finanziellen Konsequenzen. Viele übernehmen diese Aufgabe nicht selbst, sondern übergeben sie an professionelle Winterdienste. Die dafür entstehenden Kosten lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Das urteilte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Urt. v. 23.08.2012, 13 K 13287/10). Die Aufwendungen für den beauftragten Winterdienst können in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die Finanzverwaltung sieht das allerdings anders und möchte die Kosten nicht als haushaltsnahe Dienstleistung anerkennen. Über das Verfahren informiert der Steuerberater Körnig aus Mannheim.

Einspruch bei Nichtanerkennung

Im Winter können die Wetterverhältnisse extrem werden. Es besteht Räumpflicht, der nicht jeder selbstständig nachkommen kann. Dafür gibt es professionelle Unternehmen, die den Winterdienst zuverlässig übernehmen. Für die Beauftragung eines Winterdienstes entstehen Kosten. Diese möchte die Finanzverwaltung nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkennen und hat gegen das FG-Urteil Revision eingelegt (Az. VI R 55/12). Ihre Begründung ist, dass eine Verbindung zum Haushalt nicht erkennbar sei. Der Haushalt würde mit dem Grundstück enden. Wer einen Winterdienst beauftragt hat, sollte die Kosten dafür als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommenssteuererklärung angeben und sich auf das Verfahren beim Bundesfinanzhof berufen. Es gibt allerdings die Voraussetzung, dass der Winterdienst für seine Leistungen eine Rechnung erstellt hat. Für haushaltsnahe Dienstleistungen gilt: 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 4000 Euro pro Jahr, werden steuerlich berücksichtigt. Lehnt die Finanzverwaltung den Antrag ab, sollte Einspruch eingelegt werden.

Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Körnig aus Mannheim jederzeit zur Verfügung.

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