Seit 14.05.2024 ersetzt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) das Telemediengesetz (TMG). Webseitenbetreiber müssen daher in der Regel ihr Impressum anpassen. Am 14. Mai 2024 wurde das Telemediengesetz (TMG) durch das neue Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Die Änderung blieb
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