Durch vertragliche Verfallklausel keine Vorsatzhaftung ausgeschlossen – Arbeitsrecht

Durch vertragliche Verfallklausel keine Vorsatzhaftung ausgeschlossen – Arbeitsrecht GRP Rainer LLP http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Arbeitsvertrag.html Laut dem Bundesarbeitsgericht gilt eine arbeitsvertragliche Verfallklausel nicht unbedingt auch für die bereits gesetzlich geregelten Fälle. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,

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