MCM Investor Management AG: Steuerberater lehnen geplante Verschärfung der Grundsteuer ab

Logo_mcm_management-1 MCM Investor Management AG: Steuerberater lehnen geplante Verschärfung der Grundsteuer abWas passiert in Zukunft mit der Grundsteuer? Immobilienexperten und Steuerberater sind sich uneinig

Magdeburg, 16.05.2019. „Immobilienexperten sind sich stets uneinig über die Grundsteuer. Steuerberater haben eine teilweise radikalere Sicht. So schlagen sie vor, die Grunderwerbsteuer abzuschaffen und durch eine Umsatzsteuer zu ersetzen“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG.

Nun ist es so, dass sich Steuerberater auf einen Satz von 3,5 Prozent für die Grundsteuer zurückberufen. Dieser Satz galt in Deutschland zuletzt im Jahr 2006. „Seither legen die jeweiligen Bundesländer die Höhe der Steuer fest. Lediglich Bayern und Sachsen haben die 3,5 Prozent beibehalten, alle andere haben den Satz erhöht“, so die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG weiter.  So liegt die Höhe der Grundsteuer in Hamburg bei 4,5 Prozent. In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen und Berlin ist sie fast doppelt so hoch, nämlich 6,5 Prozent.

„Des Weiteren möchte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) mit der geplanten Neuregelung gegenwirken, sodass Immobiliengeschäfte ohne Grunderwerbsteuer abgewickelt werden können. Dafür sollen eigens dafür gegründeten Gesellschaften eingesetzt werden“, erklärt die MCM Investor Management AG weiter. Immobilienexperten sprechen in diesem Zusammenhang von sogenannten „Share deals“. „Share Deals bedeuten im Unterschied zu Asset Deal, wo es um den direkten Erwerb einer Immobilie geht, dass immobilienhaltende Gesellschaften erworben werden. Vorrausetzung ist, dass 95 Prozent der Anteile der Immobiliengesellschaft direkt oder indirekt auf sich vereint“, erklärt die MCM Investor Management AG.

Laut Referentenentwurf muss der Käufer – vorausgesetzt er will die Grundsteuer weiter vermeiden – weniger Anteile an der Immobiliengesellschaft erwerben und auch erst später die restlichen Anteile übernehmen. „Die Frist soll außerdem von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Diese Neuregelung soll ab dem Jahr 2020 in Kraft treten“, sagen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG abschließend.