Konsequenter Datenschutz im Lkw-Mautsystem

Berlin, 04.11.14 – Seit dem Start des Lkw-Mautsystems im Januar 2005 werden die Fahrt- und Kontrolldaten des LKW-Mautsystems erfolgreich vor dem Zugriff Dritter geschützt. Durch die strengen gesetzlichen Vorgaben im Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sowie die technische und softwareseitige Umsetzung durch den Mautbetreiber Toll Collect genügt der Datenschutz im Lkw-Mautsystem höchsten Ansprüchen.
Wenn ein Fahrzeug eine Kontrollbrücke passiert und die Maut korrekt bezahlt wurde, werden die fahrtbezogenen Informationen noch auf der Kontrollbrücke umgehend gelöscht. Nur wenn – basierend auf der Erfassung durch die Kontrollbrücke – der Verdacht besteht, dass die Maut nicht oder nicht korrekt bezahlt wurde, werden die Fahrzeugdaten gespeichert und an die für die Kontrolle zuständige Behörde, das Bundesamt für Güterverkehr (BAG), weitergegeben. Dieses speichert die Kontrolldaten zur Beweissicherung bis zum Abschluss eines Nacherhebungs- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Abrechnungsbezogene Daten löscht Toll Collect nach spätestens 120 Tagen, wenn die Einspruchsfrist für die Spediteure abläuft.
Der Gesetzgeber schreibt sehr genau vor, welche Fahrzeug- und Unternehmensdaten erfasst und gespeichert werden dürfen. Gleichzeitig gibt er eine genaue Zweckbindung vor und hat verfügt, dass die Daten schnellstens zu löschen sind. Für alle Daten im Mautsystem gilt: Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt (Paragraph §§ 4 Abs.3 und 7 Abs. 2 BFStrMG). Die Mautdaten dürfen selbst unter Berufung auf andere Rechtsvorschriften nicht an Dritte herausgegeben werden. Selbst mit Hilfe einer richterlichen Verfügung ist der Zugriff auf die Mautdaten für Strafverfolgungsbehörden nicht möglich. Dies hat das Landgericht Köln anschaulich auf den Punkt gebracht: „Anders als etwa die §§ 112 TKG (Telekommunikationsgesetz, Anmerkung Toll Collect)“, so die Kölner Richter, „enthält das Autobahnmautgesetz (heute BFStrMG, Anmerkung Toll Collect) keine Auskunftspflicht, sondern ein Auskunftsverbot.“ (Az.: LG Köln, 105 Qs 159/08)

Weitere Informationen unter www.toll-collect.de , www.youtube/toll-collect.de und http://www.toll-collect-blog.de/

Die Toll Collect GmbH betreibt seit dem 1. Januar 2005 ein satellitengestütztes System zur Erhebung einer streckenbezogenen Maut für Lkw ab 12 Tonnen Gesamtgewicht auf Bundesautobahnen und ausgewählten Abschnitten von Bundesstraßen. Das Mautsystem berücksichtigt bei der Berechnung der Maut sowohl die Schadstoffklasse als auch die Achszahl der Lkw. Es ist ein duales System, das mit einer automatischen und einer manuellen Buchungsvariante sicherstellt, dass alle Lkw-Fahrer aus dem In- und Ausland diskriminierungsfrei das mautpflichtige Straßennetz nutzen können. Seit dem Start des Mautsystems wurden über 25 Milliarden Euro Maut eingenommen. Derzeit sind rund 142.000 deutsche und ausländische Transportunternehmen registriert. Die Toll Collect GmbH hat ihren Sitz in Berlin und beschäftigt rund 520 Mitarbeiter.

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