Größte Studie über Beschlussfindung von Familienrichtern und -Gerichten!

4 Jahre nach dem Spruch des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und 1 Jahr nach der Sorgerechtsreform vom 19.05.2013 hat sich an Familiengerichten gegenüber früherer Praxis der Justiz, überwiegend gegen die Rechte von Vätern zu beschließen, nicht viel geändert.

Warum ist das so?

Sind Familienrichter einfach nur mangels Qualifikation, wie sie bereits Norbert Blüm in seinem Zeit-Artikel „Berufsbedingt Überheblich“ kritisierte, inkompetent oder dreist parteiisch?

Der Verfasser der wissenschaftlichen Studie, deren Befragung seit dem 15.06. läuft, hat in 4 Jahren Kampf um Sorge, Umgang und Information bezgl. seiner unehelichen Tochter so manche schildbürgerlichen Kapriolen, bis hin zu Gesetze, Grund- und Menschenrechte brechende Richter vor Gericht und anderen Institutionen erlebt.

Über 1000 Familienanwältinnen und -Anwälte aus Schleswig Holstein und Hamburg wurden gebeten, sich an der Erhebung zur Ermittlung der Parteilichkeit von Familienrichtern und –Gerichten in Schleswig-Holstein zu beteiligen und ihre Gerichtserfahrungen mit Kindschaftsangelegenheiten in ein Formular einzutragen.

Die Tragweite falscher, familienrichterlicher Beschlüsse, egal ob aus Inkompetenz oder Parteilichkeit getroffen, ist nicht zu unterschätzen.

Im Gegensatz zu Fehlurteilen, z.B. in Zivilverfahren um Garantie- oder Mahnfälle, nehmen unschuldige Kinder dauerhaften, seelischen und psychischen Schaden, wenn Familienrichter inkompetent oder parteiisch gegen das Kindeswohl, aber paradoxerweise stets mit dem Bezug auf das Kindeswohl, beschließen. Die Folge belasten nicht nur die Kinder sondern auch unsere Gesellschaft, die für therapeutische Maßnahmen, Unterbringungen in offenen oder geschlossenen Einrichtungen der Kinder aufkommen muss. Die Kindesentwicklung schreitet, anders als bei Streitigkeiten um materielle Belange,  mit jedem Tage fort.

Bis zum 31.07.2014 läuft noch die, ausschließlich an die aufgeforderten Anwältinnen und Anwälte gerichtete, Studie.

Ergebnisse werden im Oktober dieses Jahres vorliegen und der Justiz und Politik zur zielgerichteten Verbesserung der Missstände an den Familiengerichten zur Verfügung gestellt.