ERGO Verbrauchertipps „Erste Hilfe bei Kindern“

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Vergiftungen

Der Haushaltsreiniger aus der Flasche, die Öllampe oder auch die Tollkirsche im Garten – giftige Substanzen in bunten Farben wirken gerade auf Kleinkinder sehr verlockend. „Bei einer Vergiftung ist es zunächst wichtig, Ruhe zu bewahren und auch das Kind zu beruhigen“, sagen die Experten der DKV. Keinesfalls darf man es aber zum Erbrechen bringen. Denn dabei werden womöglich ätzende Flüssigkeiten ein zweites Mal durch die Speiseröhre geleitet. „Richtig ist, das Gift zu verdünnen, indem man dem Kind etwas zu trinken gibt. Wasser, Tee oder Saft eignen sich gut, Milch oder Kochsalzlösung schaden dagegen eher.“ Es empfiehlt sich, ein entschäumendes Medikament zu Hause zu haben – damit lässt sich verhindern, dass etwa Shampoos im Magen aufschäumen. Auf jeden Fall sollte sofort die Giftnotrufzentrale zurate gezogen werden – auch bei leichteren Symptomen. Eltern von Kleinkindern sei empfohlen, die Nummer der Giftnotrufzentrale vorsorglich im Telefon zu speichern. Danach muss unter Umständen der Kinderarzt oder auch ein Notarzt das Kind behandeln. „Sinnvoll ist es zudem, die Verpackung für den Mediziner mitzunehmen. Auch Erbrochenes sollte aufbewahrt werden“, sagen die DKV Experten. „So kann der behandelnde Arzt das Gift schneller analysieren und dem Kind wirksamer helfen.“

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung

Verletzungen nach Stürzen

Kinder erkunden ihre Umgebung voller Neugier. Dabei sind Missgeschicke vorprogrammiert. „Die häufigste Unfallursache bei Kindern sind Stürze“, wissen die DKV Experten. „Gerade bei Kopfverletzungen kann es allerdings passieren, dass die Symptome erst viel später auftreten.“ Daher ist es wichtig, das Kind genau zu beobachten. „Am besten ist, den Pechvogel erst einmal flach zu lagern. Kleinkinder sollten zudem nicht unnötig umhergetragen werden – auch nicht, um sie bequemer hinzulegen.“ Um das Bewusstsein zu prüfen, kann man einfache Fragen stellen, etwa „Wo ist dein Bruder?“ oder „Möchtest du dein Kuscheltier?“. Man sollte das Kind trösten, aber nicht schlafen lassen. Wenn das Kind dämmrig wirkt, erbricht oder starke Kopfschmerzen hat, muss umgehend der Notruf verständigt werden. Ebenso zieht eine so genannte „stumpfe Gewalteinwirkung“ auf den Bauch mitunter Verletzungen nach sich, die von außen schwer zu erkennen sind: Ein Sturz auf den Fahrradlenker etwa kann zu lebensgefährlichen Organrissen führen. „Auch nach einem derartigen Fahrradunfall sollte das Kind deshalb liegen. Eine Rolle aus Decken unter den Knien entspannt die Bauchdecke und lindert die Schmerzen“, so die DKV Experten. Sofern das Kind Schocksymptome wie kalten Schweiß oder Herzrasen zeigt, gilt es, schnell zu handeln. Dann muss es sofort vom Notarzt ins nächste Krankenhaus gebracht werden.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung

Verbrennungen

Verbrennungen zählen für Kinder zu den bedrohlichsten Verletzungen überhaupt – sobald mehr als acht Prozent der Körperoberfläche verbrannt sind, besteht akute Lebensgefahr. „Als Orientierung kann die Handfläche des Kindes dienen“, sagen die Experten der DKV Deutsche Krankenversicherung. „Sie entspricht etwa einem Prozent.“ Bei einer eindeutigen Verbrennung oder Verbrühung mit starker Hautrötung oder Blasenbildung sollten die verbrannten Körperareale etwa 20 Minuten mit fließendem Wasser von Zimmertemperatur (etwa 20 Grad Celsius) gekühlt werden. „Das verhindert schlimmere Folgen und lindert den Schmerz.“ Kaltes Leitungswasser kann die Situation des Kindes sogar verschlechtern. Die Verwendung einer Rettungsdecke verhindert Auskühlen und deckt die Wunden ausreichend steril ab. Sofern das Kind noch verbrannte oder von heißer Flüssigkeit getränkte Kleidung trägt, ist diese sofort zu entfernen – außer sie ist mit der Haut verklebt. Außerdem gilt: Finger weg von Hausmitteln wie Mehl, Öl oder Zahnpasta – damit richtet man weiteren Schaden an. Blasen dürfen nicht aufgestochen werden. „Bei einer kleineren Verbrennung, etwa an der Fingerkuppe, reicht es, nach der Kühlung einen sterilen Verband anzulegen“, raten die DKV Experten. „Bei allem, was darüber hinausgeht, sollte man jedoch sicherheitshalber ins Krankenhaus fahren – oder im Zweifel sogar den Rettungsdienst alarmieren.“

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung

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