ERGO Neujahrs-Tipps „Wichtige Änderungen im neuen Jahr“

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Rente ab 67 – Folgen für die Altersvorsorge

Ab 2012 steigt das gesetzliche Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Soll der Ruhestand früher beginnen, werden so genannte Rentenabschlagszahlungen fällig und die monatliche Rente dadurch geschmälert. Es gibt jedoch Ausnahmen. „Wer 45 Jahre lang in die gesetzliche Rente eingezahlt hat, darf auch künftig mit 65 in den Ruhestand, ohne einen Abschlag in Kauf nehmen zu müssen“, sagt ERGO Vorsorgeexpertin Tatjana Höchstödter. Die Anhebung des Renteneintrittsalters wirkt sich auch auf Altersvorsorgeprodukte aus. Verbraucher, die ab Januar 2012 eine Riester- oder Rürup-Rente abschließen, müssen auf die Auszahlung der angesparten und durch staatliche Zulagen geförderten Leistungen zwei Jahre länger warten. Das Mindestalter für den Abruf des Kapitals oder einer Rente ist dann grundsätzlich das 62. Lebensjahr. Bei privaten Lebensversicherungen, die während der Ansparzeit nicht gefördert wurden, wirkt sich die Rente ab 67 auf das Steuerprivileg aus. Die Hälfte der Erträge ist ab 2012 nur dann steuerfrei, wenn das Kapital frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahrs ausgezahlt wird. Außerdem muss der Versicherungsvertrag zum Auszahlungszeitpunkt mindestens 12 Jahre gelaufen sein. Wer früher an sein Geld will, verliert die steuerliche Vergünstigung und zahlt auf die vollen Erträge 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. „Bei Vertragsabschlüssen vor 2012 ist jedoch weiterhin das 60. Lebensjahr maßgebend“, so ERGO Expertin Höchstödter.

Quelle: ERGO Lebensversicherung

Steigende „Schallgrenzen“ beim Bruttoeinkommen

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, steigt 2012 wieder an. Benno Schmeing, Leiter Produktmanagement der DKV Deutsche Krankenversicherung, bringt die Gesetzeslage auf den Punkt: „Alle Arbeitnehmer, deren sozialversicherungspflichtiges Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sind in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Wer mehr verdient, ist freiwillig versichert und kann in eine private Krankenversicherung wechseln.“ In diesem Jahr liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 49.500 Euro. Ab dem 1. Januar 2012 steigt dieser Grenzwert auf 50.850 Euro pro Jahr beziehungsweise 4.237,50 Euro im Monat an. Außerdem steigt auch die so genannte Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken-und Pflegeversicherung. Auch sie wird alljährlich an die aktuelle Lohnentwicklung angepasst und gibt das maximale Jahresbruttogehalt an, auf das Beiträge für die gesetzlichen Versicherungen anfallen. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt aktuell bei 44.550 Euro und steigt 2012 auf 45.900 Euro. Für gesetzlich Versicherte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze heißt das: ihre Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse steigen. Privat krankenversicherte Angestellte profitieren von der höheren Beitragsbemessungsgrenze: Der Arbeitgeberzuschuss auf ihre Beiträge steigt 2012 auf maximal 279,23 Euro monatlich an. „Pflichtversicherte, die unter dieser Einkommensgrenze liegen, sollten sich über Ergänzungstarife privater Krankenversicherer informieren, um ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz individuell und bedarfsgerecht zu ergänzen“, so der DKV Experte.

Quelle: DKV Deutsche Krankenversicherung

Neue Mietrechtsreform

Zehn Jahre sind seit der letzten großen Modifikation des deutschen Mietrechts verstrichen – nun wird voraussichtlich im Jahr 2012 eine neue Mietrechtsreform in Kraft treten. Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S., beleuchtet zwei der geplanten Änderungen: „Vor allem die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen mit anschließendem Verkauf der Wohnung ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Eigentümern und Mietern. Die derzeitige Vorschrift (§ 577 a BGB) schließt die Kündigung des Vermieters wegen Eigenbedarfs und die Verwertungskündigung in solchen Fällen für mindestens drei Jahre aus.“ Künftig soll diese Kündigungssperrfrist auch beim Kauf vermieteter Wohnungen durch Gesellschaften oder mehrere Personen gelten – selbst dann, wenn noch keine Umwandlung erfolgt ist. Dadurch soll eine Umgehung des Kündigungsschutzes erschwert werden. Zudem erlaubt die neue Reform Vermietern, bei ausbleibender Kaution dem Mieter fristlos zu kündigen. Voraussetzung ist, dass der Mieter mit einem Betrag in Verzug ist, der zwei Kaltmieten erreicht. Aber: „Mit Nachzahlung der fehlenden Kaution spätestens zwei Monate nach Erhebung der Räumungsklage und deren Zustellung an den Mieter kann dieser die Kündigung unwirksam machen“, ergänzt die D.A.S. Expertin.

Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung

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