Diesel-Deal: Den Fahrzeughaltern bringt diese „Lösung“ gar nichts. Rechtlich werden die Hersteller nicht zur Nachrüstung gezwungen.

Union und SPD haben sich in der Diskussion um Dieselfahrzeuge geeinigt, melden am 2. 10. 2018 verschiedene Medien, darunter auch WELT.DE. Sie wollen sowohl Hardware-Nachrüstungen als auch attraktive Umtauschprämien. Anders als bei Prämien in der Vergangenheit soll der Tausch auch gegen ein anderes Gebrauchtfahrzeug möglich sein.

Die große Koalition erwartet von den deutschen Automobilherstellern demnach Hardware-Nachrüstungen zur Vermeidung von Dieselfahrverboten. Das gehe aus dem Konzept der Koalition hervor, heißt es bei WELT.DE: Wolle ein Euro-5-Halter eine Hardware-Nachrüstung mit einem SCR-System und sei diese verfügbar und geeignet, erwarte der Bund vom jeweiligen Autohersteller, dass er die Kosten hierfür einschließlich Einbau übernehme. Eine belastbare Zusage der Autoindustrie zu einer kompletten Kostenübernahme fehlt der Regierung allerdings nach eignen Angaben, schreibt das Blatt. Die Nachrüstungen sollen den Stickoxidausstoß auf weniger als 270 mg/km reduzieren. Die Haftung sollen die Nachrüster tragen.

Zugesagt hätten die Hersteller demnach hingegen Umtauschaktionen mit attraktiven Umstiegsprämien oder Rabatten für Fahrzeughalter von Euro 4 und Euro 5 Diesel-Fahrzeugen. Summen seien nicht genannt worden. Dabei solle „der besondere Wertverlust, den Diesel-Fahrzeuge durch die Debatte um deren Schadstoffausstoß erlitten haben, ausgeglichen werden“, heißt es. Anders als bei Prämien in der Vergangenheit soll der Tausch gegen ein anderes Gebrauchtfahrzeug möglich sein, nicht nur gegen ein Neufahrzeug.

Das Fazit der hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauenskanzlei:

Den Fahrzeughaltern bringt diese „Lösung“ gar nichts. Rechtlich werden die Hersteller nicht zur Nachrüstung gezwungen. Die große Gefahr, über dem Hin und Her und dem immer neuen Abwägen verstreicht letztendlich die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2018. Nur über eine jetzt zu erhebende Einzelklage kann die Rückgabe rechtlich erzwungen werden, nicht über die Sammelklage – und schon gar nicht über die Diesel-Einigung.

Käufer von abgasmanipulierten Dieselautos sollten unbedingt jetzt Ansprüche geltend machen.

In Frage kommen Gewährleistungsansprüche und solche auf Nachlieferung. Bei der letzten Variante fällt auch kein Nutzungsersatz an. Sie erhalten ein fabrikneues Fahrzeug und stellen Ihr altes beim Händler auf den Hof.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwäte prüfen für Sie Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Bei der Durchsetzung Ihrer Kundenrechte ist es sinnvoll, anwaltlich begleitet zu werden.  Diese BSZ e.V. Vertrauenskanzlei hat in Sachen Abgasmanipulation bereits für eine Vielzahl von Mandanten die notwendigen juristischen Schritte eingeleitet.

Den in Auszügen zitierten Artikel finden Sie   HIER.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

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Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, bieten die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für betroffene Autobesitzer Verjährung, Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte  ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.10.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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