Bundesrat erhöht Sachbezugswerte für Sodexo Restaurantschecks: ab 2021 bis zu 1.445,40 Euro steuerfrei

Bundesratsbeschluss: Für 10 Mio. Arbeitnehmer bringt das nächste Jahr höhere Verpflegungswerte. Ab 2021 sind 6,57 Euro pro Tag steuerfrei zur Mitarbeiterverpflegung möglich.

Berlin, 27.11.2020 [SX271120SGT]. Der Bundesrat hat heute in seiner 997. Sitzung die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) neu geregelt. Ab Januar 2021 gelten damit für alle Bundesländer neue amtliche Sachbezugswerte. Der Monatswert für Mahlzeiten steigt auf 263 Euro, der reine Sachbezugswert für die arbeitstägliche Mittagsverpflegung wird auf 3,47 Euro erhöht. Über diesen Betrag hinaus können Unternehmen ab dem 01.01.2021 pro Arbeitstag nun maximal 6,57 Euro abgabenfrei zur Verpflegung der Mitarbeiter nutzen, da der Staat die Mitarbeiterverpflegung steuerlich fördert. Von den höheren Verpflegungswerten profitieren mehr als 9,5 Millionen Arbeitnehmer, die eine Betriebskantine nutzen und rund 1 Million Verwender von Restaurantschecks, wie dem Sodexo Restaurant Pass.

Sparpotential für Unternehmen: Mehr als 1.400 Euro steuerfrei zusätzlich zum Gehalt
Mit dem so genannten Sachbezugswert wird der steuerliche Wert für ein Mittagessen bemessen. Über diesen Wert hinaus können Unternehmen das Gehalt der Mitarbeiter steuerfrei erhöhen, wenn ein Essenszuschuss in Form von Restaurantschecks statt Bargeld gewährt wird. Die Mitarbeiterverpflegung ist also kein geldwerter Vorteil, den viele Unternehmen als Kostenfaktor fürchten, sondern im Rahmen der Lohnsteuerrichtlinie frei von Steuern und Sozialabgaben. Mit einem Verpflegungszuschuss können Unternehmen daher die Angestellten sehr wirkungsvoll unterstützen und zwar ab Januar 2021 mit bis zu 1.445,40 Euro pro Mitarbeiter und Jahr.

Unterstützung vom Betrieb bis ins Homeoffice
Sodexo ist der einzige Anbieter in Deutschland, der Unternehmen ganzheitlich aus einer Hand mit Verpflegungslösungen unterstützen kann: Von der Betriebskantine bis hin zur flexiblen Verpflegung über Restaurantschecks, die bundesweit im Akzeptanzpartner-Netzwerk von Sodexo eingelöst werden können. Das Sodexo-Akzeptanzpartnernetzwerk umfasst neben Restaurants, auch Abhol- und Lieferdienste, sowie den Lebensmitteleinzelhandel. Dadurch können sich Arbeitnehmer ganz flexibel nach eigenem Geschmack verpflegen. So sichern Arbeitgeber z.B. die Gleichbehandlung ihrer Beschäftigten an Filialstandorten oder bieten auch an kleineren Standorten ohne Betriebsrestaurant eine attraktive Verpflegungsmöglichkeit. Gerade in der aktuellen Corona-Situation erleichtern die Sodexo-Verpflegungsgutscheine zudem auch im Homeoffice eine gesunde und abwechslungsreiche Verpflegung der Beschäftigten.

Sodexo Infohotline informiert
Da der Sachbezug für die Mitarbeiterverpflegung nicht nur für betriebliche Personalabteilungen, sondern auch für Krankenkassen, Steuerberater und Lohnabrechner interessant ist, hat Sodexo unter der Rufnummer 0800-0073996 eine kostenfreie Info-Hotline eingerichtet. Anrufer der Service-Hotline erhalten persönlich Informationen zur betrieblichen Mitarbeiterverpflegung und wie sich der Sachbezug vorteilhaft nutzen lässt [SX271120GT].

Über Sodexo:
Sodexo ist Europas führender Anbieter von Incentives und Motivationslösungen für Firmen und Arbeitnehmer und beschäftigt in Deutschland rund 10.800 Mitarbeiter. Im Geschäftsbereich Benefits and Rewards Services bietet Sodexo Verwaltungsprogramme, Gesundheitsangebote für Mitarbeiter, Gutscheine und Kartenlösungen für betriebliche Sozialleistungen und Incentives, sowie Leistungen für die staatliche Verwaltung. Mit seinen Lösungen erreicht Sodexo in Deutschland täglich mehr als 1,3 Mio. Menschen.

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George Wyrwoll
Lyoner Str. 9
60528 Frankfurt am Main
069-73996-6211
george.wyrwoll@sodexo.com
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