Buchveröffentlichung „Dom und Dam(m) – deutsches „Recht““

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Münster, 17. 03. 2016. Herausgekommen ist eine umfangreiche Untersuchung über Rechtsbegriffe, überwiegend aus vorkarolingischer Zeit. Das Wort „dom“ nimmt den größten Teil davon in Anspruch, worin hauptsächlich kirchenrechtliche Besonderheiten – vornehmlich aus Münster, – eingearbeitet sind. Den bedeutendsten Teil sieht der Verfasser im Wort „dam(m)“ das die Sprachwissenschaft bisher für „nicht etymologisierbar“ hält und das der Verfasser als ältestes germanisches Wort überhaupt als Vorgängerausdruck für „dom“ (dasselbe Wort also) herausstellt.

Dass der Verfasser bei der Beweisführung notwendig oft gegen die herrschende Meinung der Kirchengeschichtler, Germanisten und andere Historiker verstößt, muss er dabei notgedrungen in Kauf nehmen.
Einen Leseanreiz verblüffenden Inhalts gibt der Verfasser auf der letzten Umschlagseite: Dass unsere über 50 „Domplätze“ in Deutschland schon so hießen, bevor irgendeine Kirche darauf errichtet, und um circa tausend Jahre älter als – im 17. Jahrhundert – das Wort „Dom“ erfunden war – möge zum Nachdenken anregen.

Sein geschichtliches Sachbuch veröffentlicht Karl Bernemann als Paperback unter der ISBN 978-3-95627-106-9 in der Westfälischen Reihe.

Über den Autor:
Karl Bernemann (Jahrgang 1926) stützt sich als Jurist und langjähriger Vorsitzender Richter des Landesarbeitsgerichtes von NRW einerseits auf Anregungen seines juristischen Lehrers Prof. Dr. Nottarp, Würzburg, wie auch auf eigene sprachgeschichtliche Interessen, die ihn seit seiner Studienzeit begleiteten.

Zahl der Anschläge (inklusive Leerzeichen): 2016

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Karl Bernemann
Dalheimer Weg 20
33098 Paderborn
(05251) 62467
kbernemann@gmx.de

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Bernemann Karl
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