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Gefahren aus dem Chat

23. Januar 2024 PR-Gateway Computer und Telekommunikation Information

ARAG IT-Experten informieren über Gefahren, die bei Messengern lauern

WhatsApp ist mit 87 Prozent der mit Abstand beliebteste Messenger. Weit abgeschlagen folgen der Online-Kommunikationsdienst von Facebook mit 34 Prozent und FaceTime mit 20 Prozent. Viele Menschen nutzen dabei gleich mehrere Dienste: Laut einer Umfrage der Bundesnetzagentur benutzen rund drei Viertel der Deutschen im Schnitt mehr als drei Messenger parallel, betreiben also sogenanntes Multihoming. Welche Gefahren beim Chatten mit WhatsApp und Co. lauern, erklären die ARAG IT-Experten.

Wie sicher ist WhatsApp?
Das Mindestalter dieses Anbieters liegt laut den Nutzungsbedingungen bei 16 Jahren, was allerdings nicht kontrolliert wird. Mit einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung werden alle Nachrichten und versandten Medien verschlüsselt und nur auf den jeweiligen Geräten der Nutzer gespeichert, sodass keine Nachrichteninhalte von Dritten mitgelesen werden können. Etwas fragwürdig nach Geschmack der ARAG IT-Experten: Wer sich die App herunterlädt, muss den Datenschutz-Einstellungen zustimmen, um die Anwendung in vollem Umfang nutzen zu können. Auf diese Weise erlauben Nutzer den Zugriff auf viele sensible Daten, wie z. B. Namen, Telefonnummern, Kontakte, Standort, Gerätedaten und Nutzungsprotokolle.

Wie sorgt man für sichere Einstellungen?
Einige der Datenschutz-Einstellungen lassen sich nach Auskunft der IT-ARAG Experten seit Kurzem leicht überprüfen und anpassen. In den Datenschutzeinstellungen wird gleich oberhalb des Fensters ein Check der Sicherheitseinstellungen angeboten. Mit einem Klick werden alle wichtigen Einstellungen gezeigt und können unkompliziert angepasst werden.

Um die Privatsphäre besser zu schützen, sollte hier beispielsweise festgelegt werden, wer sehen kann, wann man zuletzt online war. Auch das Profilbild kann ganz oder für bestimmte Nutzer gesperrt bzw. freigegeben werden, genauso wie der Status oder die Informationen, die zu jedem Account gehören. Wer möglichst unsichtbar bleiben möchte, dem empfehlen die ARAG IT-Experten die Einstellung „Niemand“.

Immerhin: Informationen, die verarbeitet werden, um Anrufe und Nachrichten zu übermitteln, unterliegen laut ARAG IT-Experten zudem der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation ( EU-Richtlinie 2002/58/EG). Die Nutzerdaten werden zwar beim Mutterkonzern in den USA gespeichert, dürfen aber für Werbezwecke und weitere Analysen bei Bürgern der Europäischen Union nicht genutzt werden.

Wie geht man mit unerwünschten Kontakten um?
Wer kein Interesse an unbekannten Anrufern hat, hat laut ARAG IT-Experten seit Juni 2023 die Möglichkeit, unbekannte Rufnummern stummzuschalten. Dazu können Nutzer in den Datenschutz-Einstellungen im Menüpunkt „Anrufe“ die Funktion „Anrufe von Unbekannten stummschalten“ aktivieren. Auch das Blockieren von unbekannten Kontakten ist laut ARAG IT-Experten mit wenigen Klicks möglich: Beim Erhalt einer Nachricht einer unbekannten Nummer erscheint im Chatfenster die Option „Blockieren“. Ein Klick genügt und man erhält keine Nachrichten mehr von diesem unbekannten Kontakt. Solange ein Kontakt blockiert ist, ist auch das Profilbild für den Blockierten unsichtbar und er kann nicht sehen, wann man zuletzt online war.

Wer Kontakte dauerhaft löschen möchte, muss allerdings ein paar Klicks mehr machen. Denn auch ein blockierter Chat-Kontakt kann über die Mobilfunknummer weiterhin mit SMS oder MMS auf die Nerven gehen. Erst wenn ein Kontakt im Adressbuch gelöscht ist, kann man ihn in der eigenen WhatsApp-Liste entfernen.

Aber auch bekannte Kontakte können blockiert werden. Dazu genügt im Chatfenster ein Klick auf den oben angezeigten Personennamen bzw. die Telefonnummer. Im daraufhin geöffneten Menü steht die Blockieren-Funktion ganz unten zur Verfügung. Die ARAG IT-Experten weisen darauf hin, dass der blockierte Kontakt zwar nicht erfährt, dass er blockiert wurde. Da er aber weder Profilbild noch Zeitstempel des blockierenden Kontaktes sieht, wird ein aufmerksamer WhatsApp-Nutzer bald merken, dass der Kontakt zu ihm nicht mehr gewünscht ist. Versucht der blockierte Kontakt trotzdem, eine Nachricht über die App zu schicken, erscheint nur ein Häkchen, da die Nachricht nicht bis zum Empfänger weitergeleitet wird.

Was tun, wenn es gefährlich wird?
Ob Opfer oder unbeteiligter Dritter: Sobald es um Mobbing geht, sollten Nutzer nicht wegschauen, sondern tätig werden: Das kann bedeuten, sich Hilfe bei Eltern, Freunden, Lehrern oder anderen Vertrauenspersonen zu suchen und unerwünschte Kontakte zu blockieren. Die ARAG IT-Experten raten zudem, Screenshots von kritischen Äußerungen zu machen und bei einer Bedrohungslage damit die Polizei zu kontaktieren. Und jedem sollte darüber hinaus klar sein: Das Weiterleiten von unangemessenen oder verbotenen Inhalten ist ebenso strafbar, wie das Verfassen selbst. Ein Tipp der ARAG IT-Experten, um unzulässige Bilder oder Videos zu blockieren: Die automatische Downloadfunktion ausschalten. Das ist über die drei Punkte oben rechts im betreffenden Chat möglich. Dort geht es über die „Einstellungen“ zu den „Chats“ und weiter zur „Sichtbarkeit von Medien“. Ist dieser Regler deaktiviert, wird der automatische Download gestoppt.

Aber auch WhatsApp-Gruppen bilden oft eine Plattform für unangemessene Chats. Daher sollte man darauf achten, welchen Gruppen man beitritt. Hilfreich dabei ist eine Einstellung, die nur den eigenen Kontakten erlaubt, dass man zu Gruppenchats eingeladen wird. Auch hier gilt: Sind Chats fragwürdig, sollte man die Gruppe verlassen. Wird es kritisch, raten die ARAG IT-Experten, die Gruppe über einen Klick der entsprechenden Funktion bei WhatsApp zu melden.

Um sich selbst vor einer unbedachten Straftat zu schützen, weisen die ARAG IT-Experten noch einmal darauf hin, dass Bilder und Videos nur mit Zustimmung der abgebildeten Personen weitergeleitet werden dürfen. Ansonsten kann ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild und das Urheberrecht vorliegen.

Warum sind Kettenbriefe gefährlich?
Was etwas ältere Jahrgänge noch aus der guten alten analogen Zeit kennen, verbreitet sich auch in den digitalen Medien, vor allem nach den Ferien: Kettenbriefe. In der Regel geht es um harmlose Scherze, die mit der Aufforderung verbunden sind, die Nachricht innerhalb eines bestimmten, meist kurzen Zeitraums an eine gewissen Anzahl von Kontakten weiterzuleiten. Allerdings gibt es auch Kettenbriefe, die mit Falschmeldungen Angst schüren, mobben oder sogar drohen. Dabei können die Nachrichten enormen sozialen Druck ausüben. Daher raten die ARAG IT-Experten, vor allem mit Kindern über Kettenbriefe zu sprechen und sie vor dem unbedachten Weiterleiten zu warnen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/internet-rechtsschutz/internetrecht-ratgeber/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.

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