Niedrige Zinsen für Immobiliendarlehen lassen die Nachfrage nach dem wertbeständigen Sachvermögen seit Monaten in die Höhe schnellen. Zur Finanzierung wird in der Regel ein Darlehen aufgenommen. Um sich gegen Streitigkeiten mit der finanzierenden Bank zu schützen, wollen viele Darlehensnehmer nach dem Vertragsabschluss eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Sie soll für Kosten aufkommen, die aus einem Rechtsstreit mit der Bank entstehen könnten. Doch interessierte Immobilienbesitzer müssen wissen, dass eine Rechtsschutzversicherung bei vertraglichen Streitigkeiten nur sehr eingeschränkt greift. Am sichersten ist es, wenn der Vertrag für die Rechtsschutzversicherung schon besteht, wenn die Finanzierung abgeschlossen wird. Was die Rechtsschutzversicherung ganz genau leistet, erfährt man auf http://www.rechtsschutzversicherungen-testsieger.de/rechtsschutzversicherung-leistungen/
Ein Versicherungsschutz mit Wartezeit
Die Rechtsschutzversicherung ist grundsätzlich eine Versicherung mit Karenzzeit. Das bedeutet, der Versicherte muss meist drei bis sechs Monate nach dem Vertragsabschluss warten, bis der Versicherungsschutz greift. Wenn er die Kostenübernahme für eine juristische Streitigkeit von seinem Versicherer fordern will, muss der Grund für diese Streitigkeit außerhalb der Wartezeit liegen. Das heißt, der Versicherungsschutz gilt bei einer Wartezeit von drei Monaten nur für Versicherungsfälle, die nach dieser Wartezeit auftreten. Je nach Tarif kann die Karenzzeit auch sechs Monate betragen. Sofern der Versicherungsfall innerhalb dieser Wartezeit von drei oder sechs Monaten auftritt, besteht die große Gefahr, dass der Versicherer die Übernahme der Kosten ablehnt.
Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt
Lehnt der Versicherer die Kostenübernahme ab, weil der Versicherungsfall innerhalb der Wartezeit eintritt, beruft er sich meist auf ein neueres Urteil aus der deutschen Gerichtsbarkeit. Der Eintritt des Versicherungsfalls ist nämlich genau definiert. Er ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung als der Zeitpunkt angegeben, zu dem der Vertrag mit dem Gegner abgeschlossen wurde. Entsteht also eine Streitigkeit mit einer Bank, wird als Zeitpunkt des Versicherungsfalls das Datum der Vertragsunterschrift angenommen. Diese wird aber regelmäßig innerhalb der Karenzzeit oder sogar deutlich davor liegen. Für den Versicherer bedeutet das aber, dass kein Versicherungsschutz zu gewähren ist. Vereinfacht gesagt besteht also für Darlehensverträge kein vertraglicher Rechtsschutz, die vor dem Rechtsschutzversicherungsvertrag oder innerhalb der vertraglichen Wartezeit abgeschlossen wurden. Doch wann gilt demnach ein Rechtsschutz bei Bankangelegenheiten überhaupt?
Rechtsschutz nur bei langjährigen Verträgen
Ein Schutz aus der Rechtsschutzversicherung besteht, sofern das Darlehen lange Zeit nach der Versicherung abgeschlossen wurde. Nur in diesem Fall ist eine vertragliche Angelegenheit in der Rechtsschutzversicherung berücksichtigt. Begünstigt sind also Versicherte, die bereits seit vielen Jahren eine ungekündigte Rechtsschutzversicherung führen. Wird dann ein Darlehensvertrag neu abgeschlossen und entsteht daraus auch nach Jahren noch eine juristische Streitigkeit, ist dieser Versicherungsfall abgedeckt. Der Versicherte kann dann damit rechnen, dass die Kosten für eine Auseinandersetzung von seinem Versicherer bezahlt werden. Natürlich empfiehlt es sich, den Versicherer hinsichtlich der Kostenübernahme zu fragen, bevor man zuversichtlich davon ausgeht, dass er die Auslagen bezahlt. Sagt er die Übernahme zu, kann es sich lohnen, eine Auseinandersetzung mit der Bank zu riskieren.