Zahnzusatzversicherung – Neuer Tarif der ARAG Versicherung

Die ARAG startet am 01.07.2011 mit einer neue leistungsstarken Zahnzusatzversicherung, mi der Bezeichnung Z90 Bonus. Im folgenden finden Sie eine Leistungsdarstellung.

Die Kosten für eine Zahnbehandlung (Kunststofffüllung, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Fissurenversiegelung werden in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zu 90% vom Rechnungsbetrag übernommen. Kieferorthopädische Maßnahmen werden zu 80% vom Rechnungsbetrag erstattet.

Die Kosten für Zahnersatz (Implantat, Zahnbrücke, Zahnkrone, Inlay werden in Verbindung mit der Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zu 80-90% vom Rechnungsbetrag übernommen.

Bis zu 3 fehlende Zähne können mit einem Beitragszuschlag in Höhe von 20% pro Zahn auf den regulären Beitrag mitversichert werden.

Leistung für Zahnbehandlungen:

– 90% Erstattung für die Kunststofffüllungen
– 60 € Erstattung je professionelle Zahnreinigung, max. 2x pro Jahr

Für die professionelle Zahnreinigung werden die Kosten jährlich 2 Mal erstattet,

– 90% Erstattung für Wurzelbehandlungen, ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse
– 90% Erstattung für die Parodontosebehandlungen, ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse

Leistet die gesetzliche Krankenkasse für die Wurzel-, oder Parodontosebehandlung, sieht der Tarif keine Leistungen vor und eventuell entstehende Mehrkosten vor.

– 80% Erstattung für Kieferorthopädie:

Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen werden bei Kindern und Erwachsenen ohne Vorleistung der gesetzliche Krankenkasse (z.B. KIG 2 zu 80% übernommen. Fällt die Behandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse (z.B. KIG 3-5, dann erstattet dieser Tarif während der gesamten Vertragslaufzeit maximal 1.000 € für darüber hinaus entstehende Mehrkosten (z.B. Kunststoffbrackets.

Die Kosten für medizinisch notwendige (Voll- Narkosen werden übernommen.

Weitere Informationen finden Sie unter Zahnzusatzversicherung Vergleich.

Leistungen Zahnersatz:

Die Höhe der Erstattung für Zahnersatzmaßnahmen ist abhängig von Ihrem Bonusheft:
– 80% Erstattung, wenn das Bonusheft unter 5 Jahren geführt ist
– 90% Erstattung, wenn das Bonusheft über 5 Jahren geführt ist

Der für den Zahnersatz notwendige Knochenaufbau, bzw. die funktionsanalytischen und therapeutischen Maßnahmen sind mitversichert.

Zahnverblendungen werden bis einschließlich Zahn 5 erstattet.

Folgende Leistungsstaffel für die ersten Jahre liegt dem Tarif zugrunde:

Für Zahnbehandlung und Zahnersatz gibt es folgende Leistungsbegrenzung in den ersten Jahren:

1.000 Euro im 1. Jahr
2.000 Euro 1. bis 2. Jahr
3.000 Euro 1. bis 3. Jahr
4.000 Euro 1. bis 4. Jahr
5.000 Euro 1. bis 5. Jahr

Ab dem 6. Jahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.

Wartezeiten:

Für Zahnersatzmaßnahmen belaufen sich die Wartezeiten auf 8 Monate, für Zahnbehandlungen gilt eine Wartezeit von 3 Monaten.

Tarifliche Besonderheiten:

Der Tarif leistet auch über den 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) hinaus.

Es ist vor Behandlungsbeginn kein Heil- und Kostenplan vorzulegen. Wir empfehlen grundsätzlich vor Beginn einer umfangreicheren Zahnbehandlung, einen Heil- und Kostenplan beim Versicherer vorzulegen, damit die Kostenübernahme bestätigt wird.

Der Beitrag wird ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Dies hat zur Folge, dass der Beitrag Ihrem aktuellen Alter entsprechend angepasst wird.

Die Mindestvertragslaufzeig beträgt 2 Jahre.

Antragstellung:

Ist die zu versichernde Person 55 Jahre, oder älter, muss mit dem Antrag ein aktueller zahnärztlicher Befundbericht mit eingereicht werden.

Für vor Vertragsabschluss begonnene und angeratene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.

Dießl & Kurth Finanzmanagement GmbH & Co.KG
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