„Work and travel“: Als Backpacker nach Australien

Umfrage: Nicht jeder traut sich „Work and Travel“ zu

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Als Backpacker nach Australien: Junge Männer sind laut einer aktuellen Umfrage mutiger als Frauen, wenn es um die Teilnahme an einem „Work and Travel“-Programm geht. Foto: djd/Ergo Direkt Versicherungen/T.Rodrigue

(mpt-164). Für alle, die nach dem Abitur mit „Work and Travel“ erst einmal ein anderes Land entdecken und dabei Geld verdienen wollen, ist Australien unverändert das attraktivste Ziel. 2010 etwa holten sich 150.000 junge Backpacker zwischen 18 und 30 Jahren das entsprechende Working-Holiday-Visum. Online findet man die Namen zahlreicher Anbieter, welche die Organisation der Reise erleichtern. Wer ausreichend Zeit hat, kann das Ganze aber auch selbst in die Hand nehmen und damit Kosten sparen. Schließlich kommen alleine für die Flugreise nach „Down under“ und zurück schon Ausgaben von über 1.000 Euro auf die Traveller zu.

„Work and travel“: Mutige Männer

Wer seine Zelte für einige Monate in Australien aufschlagen will, darf nicht allzu ängstlich sein. Eine TNS-Emnid-Umfrage für die Ergo Direkt Versicherungen ergab, dass sich 39 Prozent ein solches Abenteuer gar nicht vorstellen könnten. 21 Prozent würden sich auf „Work and travel“ dagegen auf jeden Fall einlassen, 20 Prozent würden es sich zumindest überlegen. Weitere 17 Prozent möchten hingegen maximal ein paar Wochen verreisen. Die Männer zeigten sich bei der Studie deutlich mutiger als die Frauen: 26 Prozent der Männer würden auf jeden Fall „Work and travel“ wagen, beim schönen Geschlecht waren es nur 17 Prozent.

Als Backpacker nach Australien: Visum und Steuernummer

Für „Work and travel“ in Australien ist ein Working-Holiday-Visum notwendig. Bundesbürger zwischen 18 und 30 Jahren dürfen bis zu zwölf Monate „down under“ leben und arbeiten. Nach der Ausstellung des Visums bleibt ein Jahr Zeit, um in Australien einzureisen. Die Gültigkeit des Visums startet mit der Einreise. Es kostet aktuell 270 australische Dollar (220 Euro). Um Geld verdienen zu können, sollte man nach der Einreise in Australien eine Steuernummer beantragen.

Wohnen und Arbeitssuche

In Australien finden Backpacker auch in kleineren Städten viele Hostels mit Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmern. Bei der Jobsuche ist dann Zähigkeit nötig. Verdienen kann man pro Stunde bis zu 15 australische Dollar. Die Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber darf sechs Monate nicht überschreiten. In der Regel können Backpacker jede Arbeit annehmen, bekannt und recht beliebt ist die Erntearbeit.

„Work and travel“: Auslandsreiseversicherung für Backpacker

„Wer sich als Teilnehmer an einem ‚Work and Travel‘-Programm nach Australien begibt, sollte sich sehr gut versichern“, sagt Dieter Sprott von den Ergo Direkt Versicherungen. Denn die Mehrzahl der deutschen Krankenkassen trägt außerhalb Europas keine Kosten für Arztbesuche, Aufenthalte in einer Klinik oder Arzneimittel. Für die übliche Länge eines „Work and Travel“-Aufenthalts ist eine übliche Auslandsreiseversicherung nicht ausreichend. „Deshalb ist eine spezielle Police erforderlich“, sagt Dieter Sprott. Sie springt beispielsweise ein, falls ein Rücktransport in die Heimat erforderlich wird. Die Kosten liegen sonst oftmals bei weit über 10.000 Euro.

Nicht vergessen: Privathaftpflicht- und Unfallversicherung

Wer in Deutschland eine eigene private Haftpflichtversicherung besitzt, ist auch bei „Work and travel“ auf der sicheren Seite, denn diese Police gilt weltweit und meist auch für längere Aufenthalte im Ausland. Eine zusätzliche Versicherung ist dann nicht erforderlich. Um sicher zu gehen, sollte man, so die Empfehlung von Dieter Sprott, in den Versicherungsbedingungen nachschauen, für welche Frist Auslandsaufenthalte eingeschlossen sind.

Falls Kinder über die Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert sind, ist ein Blick ins Kleingedruckte ratsam, da es hier unterschiedliche Varianten gibt. Unverheiratete Kinder, die jünger als 18 sind, genießen in den meisten Fällen einen uneingeschränkten Versicherungsschutz. Für Kinder, die älter als 18 Jahre sind, gilt der Schutz aber nur, solange sie sich noch in einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden. „Bei einem ‚Work and Travel‘-Aufenthalt würde dann kein Versicherungsschutz bestehen“, sagt Dieter Sprott. Existiert eine eigene Unfallversicherung oder eine Unfallpolice über die Eltern, so hat diese grundsätzlich weltweit Gültigkeit und im Regelfall auch für längere Auslandsaufenthalte wie die Teilnahme an einem „Work and Travel“-Programm.

Mehr Informationen zum Thema „Urlaub und Reise“ auf den Seiten der RatGeberZentrale.

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