Wenig Schutz gegen Telefonterror

Osnabrück (wnorg) – Es scheint kein Kraut gewachsen zu sein gegen die permanente Belästigung durch Telefonwerbung. Ein Vorgehen aller Behörden und der Justiz mit einer einheitlichen Zielrichtung könnte die Missstände wirksamer bekämpfen.

Jetzt ist entschlossenes Handeln gefordert. Höhere Bußgelder bei unerlaubten Anrufen und mehr Druck der Strafverfolger auf kriminelle Geschäftemacher sind geboten, so die Neue Osnabrücker Zeitung: „Nur so lässt sich Betrügern und Abzockern das lukrative Geschäft auf Dauer vermiesen. Der klare Kurs der Netzagentur sollte Maßstab für Gesetzgeber und Justiz sein. Die Behörde greift seit Jahren entschlossen durch: Nicht zufällig hat sich die Zahl der Verfahren gegen unseriöse Werber seit 2007 verfünffacht.

Aber im Kampf gegen Telefonbetrug, Abzocke oder belästigende Werbeanrufe braucht es einen langen Atem. Es ist nicht einfach, die schwarzen Schafe der Branche zu belangen, weil die Grenzen zwischen zulässigen Anrufen und unlauteren Methoden fließend sind. Hinzu kommt, dass sich die dreisten Geschäftemacher immer neue Methoden ausdenken, um Verbraucher in die Falle zu locken.

Erschwert wird die Arbeit der Bundesnetzagentur zudem durch verbraucherfeindliche Vorgaben der Gerichte. So hat das Amtsgericht Bonn den Spielraum der Aufsichtsbehörde, illegale Werbeanrufe mit Bußgeldern zu belegen, stark eingeschränkt. Sogar Telefonbetrüger haben bisher von der Justiz wenig zu befürchten, wie ein Bericht des Bundesjustizministeriums belegt. In vielen Fällen waren Täter demnach nicht ausfindig zu machen, weil sie im Ausland saßen oder die Spur bei einer Postfachadresse endete. Andere Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft gegen Auflagen ein.“

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