Sportunfall bei Leistungsport – Verletztengeld

Leistungssportler, die auf Grund eines Unfalls oder einer Verletzung ausfallen, haben meist ganz erhebliche finanzielle Einbußen. Aber ein Leistungssportler, der infolge eines Unfalls eine schwerwiegende Verletzung erleidet, die zu einer Arbeitsunfähigkeit oder Minderung der Erwerbstätigkeit führt, hat meist auch Anspruch auf Verletztengeld oder eine entsprechende Verletztenrente! Wie geht das und wer zahlt? Ein Beispiel:

Und wieder schockierte am vorvergangenen Wochenende ein brutales Foul die Zuschauer der Deutschen Fußball-Bundesliga. Der Mönchengladbacher André Hahn, erst kurz zuvor eingewechselt, wurde von seinem Gegenspieler mit offener Sohle am Knie erwischt und musste umgehend wieder ausgewechselt werden. Den Platz konnte er jedoch nur noch auf der Trage verlassen.

Resultat des Fouls: Lateraler Bruch des Schienbeinkopfes und Riss des Außenmeniskus im linken Knie. Für den Fussballprofi André Hahn ist damit die Hinrunde gelaufen, so die vorsichtige Prognose. Ob er zur Rückrunde wieder wird auflaufen können, ob es zu Folge- oder Spätschäden kommen wird, darüber kann man derzeit noch keine Aussagen treffen. Für einen Profisportler, der mit Betreiben von Leistungssport seinen Lebensunterhalt verdient, kann eine solche Verletzung katastrophale Folgen haben. Im schlimmsten Fall drohen das Karriereende und ein Dasein als Sportinvalide.

Doch was tun im Falle einer schwerwiegenden Sportverletzung? Verletzte haben Anspruch auf Verletztengeld oder Verletztenrente.

Anspruch auf Verletztengeld haben Versicherte dann, wenn sie infolge eines Versicherungsfalls arbeitsunfähig sind oder wegen einer Maßnahme der Heilbehandlung eine ganztägige Erwerbstätigkeit nicht ausüben können. Die Verletztenrente erhalten die Geschädigten, deren Erwerbsfähigkeit länger als 26 Wochen um mindestens 20 % gemindert ist. Der Anspruch entsteht mit dem Tag der Feststellung durch den Arzt, dass eine Arbeitsunfähigkeit besteht. Sie endet in der Regel mit Beendigung der Arbeitsunfähigkeit.

Nicht immer ist der Versicherer bereit, dem geltend gemachten Anspruch auf Verletztengeld oder -rente auch vorbehaltlos nachzukommen. Oftmals wird diese Leistung verweigert und ein Durchsetzen dieser Ansprüche kann schnell teuer werden. Sportler bzw. Verletzte sollten in diesem Fall nicht die Nerven verlieren, sondern sich an einen sachkundigen Rechtsanwalt wenden.

Rechtsanwalt Benjamin Hocke von der Anwaltskanzlei Arnold berät zu Ansprüchen gegen die Berufsgenossenschaft. Gemeinsam mit dem Verletzten wird dann das Vorgehen besprochen und versucht, alle offenen Fragen zu beantworten.

Rechtsanwalt Benjamin Hocke

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