Schimmel in der Wohnung – Miete mindern, fristlos kündigen oder was sonst tun?

Schimmelpilze in der Wohnung – können krank machen und werden häufig unterschätzt. Sie können Krebs auslösen, Organe und sogar unser Erbgut schädigen, je nach dem um welchen Schimmelpilz es sich handelt. Eine Mietminderung oder gar eine fristlose Kündigung ist trotzdem nicht ohne Weiteres möglich.

Die Ursachen für die Entstehung von Schimmelpilzen in Innenräumen sind vielfältig. Es kann sich dabei sowohl um bauliche Mängel handeln, als auch um mangelhafte Lüftung der Räume. In ca. 50 % der Fälle handelt es sich um Baumängel und bei 50 % um falsches Lüft-Heiz-Verhalten der Bewohner. Informieren Sie immer als erstes den Vermieter, wenn Sie den Verdacht haben, dass sich in Ihrer Wohnung Schimmelpilze breit machen. Das Ziel muss sein, mit dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das Recht auf Mietminderung hängt letztlich davon ab, welche Ursache die Schimmelpilzentstehung hat. Ein Mietvertrag kann nicht ohne weiteres fristlos gekündigt werden. Ebenso wenig kann der Mietzins nicht einfach reduziert werden. Zunächst muss der Vermieter zur Abhilfe aufgefordert werden.

Häufig sind die Vorboten von Schimmelflecken muffiger Geruch oder Stockflecken. Zu diesem Zeitpunkt finden sich bereits vermehrt Schimmelpilzsporen in der Luft. Spätestens hier wird es Zeit zu handeln und sich auf die Suche nach der Ursache von Feuchtigkeit zu machen. Oft wird unterschätzt, wie viel Feuchtigkeit schon durch die alltäglichen haushaltsüblichen Tätigkeiten an Feuchtigkeit in die Wohnung kommt. In einem durchschnittlichen 4-Personen Haushalt werden täglich ca. 7-12 Liter Wasserdampf in die Luft abgegeben. Dieser Wasserdampf muss dann erst wieder „hinaus gelüftet“ werden. Andererseits ist der Mieter nicht verpflichtet durch übermäßiges Lüften mögliche Baumängel auszugleichen.
Es reicht nicht, den Schimmel nur zu entfernen. Die Ursache muss gefunden werden, um den Schimmel nachhaltig zu entfernen. Sonst kommt der Schimmel wieder.

Wenn Mieter jedoch eigenmächtig die Miete kürzen oder gar fristlos kündigen, kann das ein böses Erwachen geben. Dem Vermieter muss eine Frist zur Abhilfe gesetzt werden. Ein wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist nach dem Oberlandesgericht in Düsseldorf, ob Schimmelpilze in Mieträumen die Gesundheit der Bewohner gefährden oder nicht. Das lässt sich nicht allgemein gültig beantworten, so die Richter in Düsseldorf.

Es lohnt sich daher einen Prüfbericht erstellen zu lassen, aus dem hervorgeht, um welche Schimmelpilze es sich handelt und vor allem welche gesundheitlichen Risiken mit den gefundenen Schimmelpilzen einhergehen können.

Das Institut Dr. Ziemer erstellt diese ausführlichen Prüfberichte zu Schimmelpilzen. Diese gehen nicht nur standardmäßig darauf ein, welche Schimmelpilze nachzuweisen waren und welche Konzentration vorliegt, sondern informieren auch ausführlich darüber, welche gesundheitlichen Risiken mit dem jeweiligen Schimmelpilz einhergehen und welche Risiken damit für die Bewohner bestehen, solange sie in der Wohnung sind.

Institut Dr. Ziemer