Bei dem Gedanken an Riester fällt den meisten Versicherten die Riester-Rente mit ihrer staatlichen Förderung ein. Doch ein ganz erhebliches Potenzial liegt in der Variante Wohn-Riester, die bisher von recht wenigen Eigentümern als Altersvorsorge genutzt wird. Vor allem der altersgerechte Umbau von Immobilien kommt hier offenbar noch viel zu kurz. Aktuelle Analysen der Bausparkassen BHW und Schwäbisch Hall zeigen, dass noch ein enormes Aufklärungspotenzial bei Riester gegeben ist, denn viele Immobilienbesitzer wissen nicht, dass sie ihr Eigenheim mit staatlicher Förderung alters- oder behindertengerecht umbauen können. Alles über die Wohn-Riester-Förderung findet man auf http://www.riesterrente-heute.de/wohn-riester/
Wohn-Riester als unbekannte Finanzierungsvariante
Die staatliche Förderung über Wohn-Riester wird bisher hauptsächlich genutzt, um Wohneigentum schneller zu entschulden. Dazu wird die staatliche Förderung der Grund- und Kinderzulage als zusätzliche Tilgung in die Finanzierung eingebracht. Für altersgerechte Umbaumaßnahmen wird Wohn-Riester derzeit aber kaum eingesetzt. Sowohl die BHW als auch die Schwäbisch Hall haben vor wenigen Tagen neue Analysen veröffentlicht, nach denen in den kommenden Jahren eine Vielzahl an Wohnungen altersgerecht umgebaut werden müssen. So geht das Bundesbauministerium davon aus, dass bis 2020 rund 3,5 Millionen Wohnungen altersgerecht saniert werden müssen. Die BHW unterstreicht diese Zahlen und zeigt in einer aktuellen Umfrage, dass über 70 Prozent der Betroffenen mehr Förderung von der Politik wünschen. Die Schwäbisch Hall geht davon aus, dass nur rund 600.000 Wohnungen in absehbarer Zeit modernisiert werden müssen. Jede Wohnung würde mit knapp 16.000 Euro altersgerecht zu sanieren sein, wenn Verbreiterungen von Türen, Einbauten von Treppenliften oder Umbauten von Bädern und Küchen nötig sind. Im Rahmen dieser Studien wurde nun aufgedeckt, dass die meisten Besitzer von Wohneigentum die Förderung nach Wohn-Riester für eine altersgerechte Modernisierung gar nicht kennen.
Riester-Förderung an Voraussetzungen gebunden
Pünktlich zum Jahreswechsel weisen die beiden großen Bausparkassen darauf hin, dass die staatliche Förderung von Wohn-Riester an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt ist. So muss mindestens ein Betrag von 20.000 Euro an gefördertem Kapital entnommen werden. Davon müssen 10.000 Euro in eine nach DIN-Norm zugelassene Maßnahme eingehen. Vor Baubeginn muss die Investition durch einen Gutachter überprüft werden. Im Unterschied zu ebenfalls geförderten zinsgünstigen Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau weisen die Bausparkassen übrigens darauf hin, dass man bei Wohn-Riester keinen neuen Kredit aufnimmt, sondern dass man lediglich bereits angespartes Kapital für den altersgerechten Umbau verwendet. Das ist vor allem im Rentenalter im Vergleich zur Aufnahme eines geförderten KfW-Darlehens mit anschließender Rückzahlung über eine Darlehensrate die sinnvollere Variante.
Wohn-Riester wächst stärker als Riester-Rente
Die Eigenheimrente Wohn-Riester ist am Markt seit längerer Zeit das am häufigsten nachgefragte Produkt aus der Riester-Familie. Allein im Jahr 2014 hatten sich bis zum Ende des dritten Quartals 160.000 neue Kunden für die Eigenheimrente aus der Riester-Familie entschieden. Gerade für den altersgerechten Umbau von Bestandsimmobilien ist Wohn-Riester eine attraktive Alternative, deren Potenzial nicht zu unterschätzen ist.