Private Krankenversicherung Kosten im Vergleich

Steigende Kosten in der privaten Krankenversicherung und eine Ungleichbehandlung von Kassenpatienten ist und bleibt ein Thema. Verschiedene Berechnungen zur Zukunft der Krankenversicherung in Deutschland gehen von unterschiedlichen Kosten bei PKV und GKV auf der einen und Bürgerversicherung auf der anderen Seite aus.

Seit der Bundestagswahl vom September 2017  scheint angesichts der Mehrheitsverhältnisse klar, dass die Regierung der Bürgerversicherung eine Absage erteilen wird. Von den in Frage kommenden Koalitionspartnern waren ohnehin nur die Grünen dafür, während CDU/CSU und FDP vehement für das duale System, das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung (GKV und PKV) eintraten.

Höhere Voraussetzungen für den Wechsel in die Private Krankenversicherung

Die Experten des Kieler Instituts für Mikrodaten-Analyse (IfMDA) haben errechnet, dass mit einer Bürgerversicherung die Kosten der PKV um 40 % sinken würden, der Zusatzbeitrag der GKV dagegen um 1,5 Prozentpunkte steigen könnte. Zur Erinnerung: Zusatzbeitrag ist der Anteil, der nicht hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt wird, sondern allein vom Versicherten getragen wird.

Soviel kostet aktuell eine Private Krankenversicherung, wie aus diesem Online Rechner auf rechner-private-krankenversicherung.de zu entnehmen ist

Auch wenn die Ergebnisse der Studie umstritten sind, wäre die Bürgerversicherung vor allem ein Risiko für die gesetzlich Krankenversicherten gewesen. Zudem bleibt die Befürchtung, dass medizinischer Fortschritt ohne die Finanzierung durch die PKV-Kunden deutlich verlangsamt oder sogar unmöglich gemacht würde. Immerhin 12 Milliarden Euro zahlen die Privatpatienten Jahr für Jahr in das Gesundheitssystem ein.

Zahl der Vollversicherten in der PKV stabil

Die Zahl der Vollversicherten in der PKV hat sich zwar mittlerweile etwas stabilisiert, ist aber seit Jahren eher rückläufig. Daraus aber auf Unzufriedenheit der PKV-Versicherten zu schließen, wäre falsch. Ein Grund für den negativen oder maximal ausgeglichenen Wechselsaldo ist, dass der Übertritt aus der GKV in die PKV stets freiwillig erfolgt.

Die umgekehrte Richtung kann dagegen durchaus verpflichtend sein, zum Beispiel wenn ein bislang privat versicherter Schüler oder Student in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis wechselt. Als Berufseinsteiger wird er ziemlich sicher ein Gehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze beziehen und damit in der GKV versicherungspflichtig werden.

Versicherungspflichtgrenze steigt und steigt

Die Versicherungspflichtgrenze ist für Arbeitnehmer die Einstiegshürde, ab der eine Entscheidung für die PKV überhaupt erst möglich ist. Sie wird jährlich vom Bundesministerium bestimmt. Sie ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. 2003 gab es eine von der rot-grünen Regierung unter Kanzler Gerhard Schröder politisch gewollte sprunghafte Anpassung von 40.500 auf 45.900 Euro. Erklärtes Ziel war eine Erweiterung des Kreises der gesetzlich Versicherten.

Zum 1. Januar 2019 stand wiederum – wie in fast jedem Jahr – eine Erhöhung an, und zwar von 59.400 Euro  in 2018 auf nun 60.750 Euro im Jahr. Wer bereits in der PKV ist und durch die Anhebung wieder versicherungspflichtig wird, kann sich befreien lassen. Aber der Kreis der potenziellen Neukunden schrumpft.

Private Krankenversicherung Vergleich

Umso mehr müssen sich die Anbieter anstrengen, um ihre Position auch im kommenden Jahr auszubauen. Focus Money und die renommierte Rating-Agentur Franke und Bornberg haben sich – wie in jedem Jahr – die neuen PKV Tarife angeschaut, Leistungen auf den Prüfstand gestellt und Beiträge verglichen. Die Testergebnisse zu den privaten Krankenversicherung mit dem besten Kosten Leistung Verhältnis wurden ausgezeichnet.

Diese beiden Aspekte fließen mit jeweils 40 % in die Bewertung ein. In den restlichen 20 % findet die Bonität des Versicherers ihren Niederschlag, denn ein Anbieter mit guter Kapitalausstattung bietet eher die Chance auf stabile Beiträge. Zwar sind die Leistungen, anders als in der GKV, vertraglich festgelegt und können nicht durch gesetzliche Vorgaben gekürzt werden, die Kehrseite dieser Medaille sind aber Beitragsanpassungen auch in bestehenden Verträgen, wenn diese durch einen unabhängigen Treuhänder genehmigt sind.

PKV Test in drei Kategorien

Während bis vor einigen Jahren vor allem der niedrigere Preis junge, gesunde Versicherte in die PKV lockte, sind heute für die meisten Kunden die besseren Leistungen das ausschlaggebende Argument. Diesem Ansatz folgend unterteilt Franke und Bornberg die Tarife in die Kategorien Top-Leistung, ausgewogene Leistungen und Grundschutz. Auf diese Weise lässt sich das Preis-Leistungs-Verhältnis besser beurteilen. Zudem werden spezielle Beamtentarife, die auf der staatlichen Beihilfe aufsetzen, gesondert betrachtet.

Anforderungen an die Top-Tarife sind:

  • mindestens 80 % Kostenerstattung für Zahnersatz, auch für Implantate;
  • Unterbringung im Einbettzimmer bei stationärer Krankenhausbehandlung;
  • Kostenersatz für Psychotherapie, Heilpraktiker und Krankenfahrstühle enthalten.

Für den ausgewogenen Tarif sind Leistungen hoher Qualität in der stationären, ambulanten und zahnärztlichen Versorgung ebenso Voraussetzung wie nur geringe Einschränkungen bei der Erstattung von Heil- und Hilfsmitteln. Hier reichen nach den Testbedingungen aber schon 60 % beim Zahnersatz, Zweitbettzimmer im Krankenhaus, Psychotherapie und Heilpraktiker.

Getestet wurde anhand eines 35-jährigen Versicherten. Da nur noch Unisex-Tarife mit identischen Beiträgen für Frauen und Männer zulässig sind, spielt das Geschlecht keine Rolle. Soweit den Tarifen Selbstbeteiligungen zugrunde liegen, wurden diese bei der Berechnung eines fiktiven Arbeitnehmer-Beitrags in sinnvoller Weise berücksichtigt, das heißt dem tatsächlichen Beitrag anteilig zugeschlagen.

Bestes Verhältnis zischen Leistung und Kosten pro Monat: die PKV Testsieger

Die Ergebnisse der drei Tests sind in den Ausgaben 38 bis 40/2017 von Focus Money nachzulesen. Beim Top-Schutz gibt es zwei Mal das Urteil „hervorragend“ und gleich elf Mal ein „sehr gut“. Fast schon abgeschlagen sind die neun mit „gut“ bewerteten Krankenversicherer.

Einmal reichte es nur zum „befriedigend“. Vier Unternehmen aus dem Testfeld bieten keinen Tarif, der den Anforderungen an einen Top-Schutz entspricht, zwei weitere haben kein Finanzstärke-Rating, ein angefragter Versicherer wollte nicht teilnehmen.

Die „hervorragenden“ Versicherer und ihre Tarife bzw. Tarifkombinationen sind in alphabetischer Reihenfolge:

  • AXA: Vital300-U, Prem Zahn-U, KHT-U/50, KUR-U/100
  • Hallesche: NK.Bonus

Der AXA-Tarif ist zwar deutlich billiger, hat aber auch eine Selbstbeteiligung von 300 Euro pro Jahr. Durch die von Franke und Bornberg vorgenommene Umlage der Selbstbeteiligung auf den Arbeitnehmeranteil des Beitrags ergibt sich aber ein nahezu identischer fiktiver Preis von monatlich 276 Euro (AXA) bzw. 273 Euro (Hallesche). Damit positionieren sich die beiden Versicherer preislich sogar günstiger als die meisten der mit „sehr gut“ getesteten Unternehmen.

Bei den ausgewogenen Tarifen erzielen gleich drei Angebote die Bestnote, auch hier wiederum nach Alphabet sortiert:

  • Allianz: AktiMedPlus90P, AktiMed WechselOpton
  • AXA: Vital300-U, Komfort Zahn-U, KUR-U/100
  • Barmenia: Barmenia einsAprima+

Deutlich stärker dünnt sich das Feld der „hervorragenden“ Versicherungen beim Grundschutz und bei den Beamten aus. Nur jeweils ein Angebot besteht die Prüfung auf die Bestnote. Beim Grundschutz ist es wiederum die AXA:

  • AXA: EL Bonus, Komfort-Zahn-U, KUR-U/100

Zwischen dem Top-Tarif und dem Grundschutz liegen übrigens rund 200 Euro Monatsbeitrag Differenz, bezogen auf den kompletten Beitrag für das gewählte Beispiel eines 35-jährigen Angestellten, einschließlich Arbeitgeberanteil.

Bei den Beamtentarifen setzt sich dagegen ein anderer Krankenversicherer durch:

  • Nürnberger: BK30, BK21, BS230, BS221, BE

Weitere Testergebnisse auch für die Private Krankenversicherung der Beamten (Restkostenversicherung bzw. Beihilfeergänzungstarife ) sind unter test-private-krankenversicherung.net/beamte-beamtenanwaerter

PKV Tarifwechsel regelmäßig prüfen

Die neuen Tarife sind nicht nur für wechselwillige GKV-Versicherte interessant. Auch Bestandskunden der jeweiligen Unternehmen sollten prüfen, ob ihnen das überarbeitete Angebot Vorteile bringt. Ein Wechsel des Versicherers ist in aller Regel nicht empfehlenswert, weil dabei ein Großteil der angesparten Alterungsrückstellung verloren gehen würde. Ein Tarifwechsel beim selben Unternehmen ist dagegen oft eine hervorragende Option ohne zusätzliche Kosten.

Auf den Tarifwechsel gibt es ein gesetzlich verbrieftes Recht. Das steht in § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Der Versicherer muss aber nicht aktiv den jeweils günstigsten Tarif anbieten. Deshalb lohnt es sich, selbst nachzufragen. Zur Beratung ist der Versicherer nämlich verpflichtet.

Verbraucherschützer halten entsprechende Musterschreiben bereit. Besonders geeignet ist der Tarifwechsel für langjährige Kunden. Wechseln nämlich viele andere Versicherte in neue, günstigere Tarife, drohen dem Bestandstarif die Überalterung und damit überproportionale Preissteigerungen.

PKV Tarife regelmäßig vergleichen und Kosten sparen

PKV-Kunden sollten ihren Tarif mindestens alle fünf Jahre überprüfen lassen, auf jeden Fall aber bei hohen Beitragssteigerungen zum bestehenden Vertrag. Der Tarifwechsel ist selbst dann möglich, wenn der Versicherte nicht mehr ganz gesund ist.

Einzige Voraussetzung ist, dass die Leistungen des neuen Tarifs nicht besser sein dürfen als der bereits bestehende Versicherungsschutz. Dann gelten auch für die Vertragsänderung das ursprüngliche Eintrittsalter und das Ergebnis der beim ersten Vertragsabschluss durchgeführten Gesundheitsprüfung. Neue Zuschläge dürfen nicht berechnet werden.

Wer seinem Versicherer hinsichtlich der Beratung nicht traut und sicher sein will, tatsächlich das beste Angebot zu erhalten, kann auch einen Versicherungsberater beauftragen. Dieser arbeitet nicht gegen Provision vom Versicherungsunternehmen, sondern muss vom Versicherungsnehmer honoriert werden. Es gibt Anbieter, die erfolgsabhängig arbeiten und an der erzielten Ersparnis beteiligt werden, andere verlangen dagegen ein fixes Entgelt.