Kein Anspruch auf weiteren Urlaubstag bei freiwilliger Unterbrechung für Betriebsratstätigkeit

Kein Anspruch auf weiteren Urlaubstag bei freiwilliger Unterbrechung für Betriebsratstätigkeit GRP Rainer LLP http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html Unterbricht ein Betriebsratsmitglied freiwillig seinen bewilligten Urlaub, um an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen, gilt dies rechtlich nicht als Unterbrechung des Jahresurlaubs. GRP

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