Vertragliche Hinweise bezüglich freiwilliger Sonderzahlungen müssen klar formuliert sein

Vertragliche Hinweise bezüglich freiwilliger Sonderzahlungen müssen klar formuliert sein GRP Rainer LLP http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html Gemäß dem Transparenzgebot des § 305c Abs. 1 BGB ist es unzulässig, arbeitsvertragliche Regelungen bezüglich freiwilliger Zusatzzahlungen des Arbeitgebers unverständlich darzustellen. GRP

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