Kein Versicherungsschutz bei arglistiger Täuschung über Schadenshergang – Versicherungsrecht

Kein Versicherungsschutz bei arglistiger Täuschung über Schadenshergang – Versicherungsrecht GRP Rainer LLP http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html Wird ein Schadenshergang arglistig falsch dargestellt, kann der Versicherungsschutz unter Umständen auch dann entfallen, wenn der Versicherungsschutz bei richtiger Darstellung gegeben wäre.

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Birgit Roth (CEO) der Kulinaristen referiert bei Frauenwirtschaftstagen am 10.10.2013 der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald

Frauen tragen maßgeblich zum Erfolg der Handwerksbetriebe in unserer Region bei, nicht nur als mitarbeitende Unternehmerfrau, Gesellin und Meisterin, sondern auch als Handwerks-Chefin mit eigenem Betrieb. Unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft

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