Neues Patientenrechtegesetz soll Klarheit schaffen

Castrop-Rauxel, 20.12.2012 (pk) Wo Patienten behandelt werden wird dokumentiert. Dazu sind die Behandelnden per Gesetz verpflichtet. Aber auch den eigenen Interessen derjenigen, die Leistungen für Patienten erbringen, ist mit einer gründlichen Dokumentation gedient, denn nur so lassen sich die Leistungen zur Abrechnung belegen. Nun hat der Bundestag ein neues Patientenrechtegesetz beschlossen, dass besonders auch ermöglichen soll, dass Patienten umfassend Einsicht in ihre Akte nehmen können. Ist das wirklich neu

Bei den Aufzeichnungen zu Maßnahmen und Behandlungen die in Arztpraxen, Kliniken oder durch Pflegedienste erbracht werden, handelt es sich immer um solche, die objektiv wiedergeben, was und von wem für die Patienten getan wurde. Ergänzt wird das, besonders in Arztpraxen und Kliniken, durch subjektive Einschätzungen und Aufzeichnungen der Behandelnden. Während die objektiven Beschreibungen schon immer den Patienten zugänglich gemacht werden mussten, bleiben die subjektiven Aufzeichnungen geistiges Eigentum der Ärzte. Das kann auch durch das neue Gesetz nicht verändert werden. Das offenkundige Problem, das mit dem neuen Gesetz gelöst werden soll, liegt indessen woanders: Patienten sollten sich aktiv für die vorgeschlagenen Behandlungen und ebenso für ihre Patientenakte interessiere

Was verordnet und durchgeführt wird, wird einem Patienten vorgeschlagen. Entscheiden muss dieser dennoch selbst. Nichts darf gegen seinen Willen geschehen. Und so ist es immer ratsam, sich vorher ein genaues Bild von dem zu machen, was durch die Behandlung auf einen zukommt. Gern wird auf zu knappe Zeit verwiesen, wenn Patienten nachfragen. Oder es wird so erklärt, dass ein normal gebildeter Mensch nicht versteht, wovon die Rede ist. Das darf nicht sein, es besteht schon immer ein Recht auf verständliche Aufklärung, knappe Zeit hin oder her. Mit dem neuen Patientenrechtegesetz wird das noch unterstrichen.

Zu empfehlen ist unbedingt, dass Patienten alle notwendigen Erklärungen fordern, bis sie verstanden haben, worum es geht. Und bei besonders aufwändigen Behandlungen sollten Kopien von der Patientenakte verlangt werden (die elektronische Karte ersetzt das nicht, denn es kommt darauf an, dass ein Patient auch ohne technische Voraussetzungen selbst lesen kann, was über ihn geschrieben wurde), auch wenn man dafür ein paar Euro zur Erstattung des Aufwandes zu zahlen hat. Nicht nur bei Problemen ist das von Bedeutung, sondern immer, wenn Schwerwiegendes im Raum steht. Schon allein das Interesse an Kopien der Akte der Patienten wird die Aufmerksamkeit der Behandelnden steigern und das kommt letztlich dem Patienten selbst zugute. Bei Fragen zum Thema können Sie uns von der Mein PflegeService GmbH kostenlos unter folgender Rufnummer anrufen: 0800 – 9739739