Listenhunde: So unterschiedlich urteilen Länder und Versicherer

Wer sich für einen Kampfhund – auch als Listenhund bezeichnet – entscheidet, muss bei der Wahl der Hundehaftpflichtversicherung mit besonderen Schwierigkeiten rechnen. Es ist nämlich bei den Gesellschaften nicht einheitlich geregelt, welche Rassen sie als Kampfhunde einordnen und nur gegen Mehrpreis versichern. Hinzu kommt, dass auch die Bundesländer keine gemeinsame Regelung haben, welche Rassen als gefährlich gelten. Als Hundehalter sollte man deshalb genau darauf achten, welche Anforderungen in den Ländern zu erfüllen sind und welche Auflagen der Versicherer macht.

Deutschlandweit keine gemeinsame Regelung

In den deutschen Bundesländern ist mit der Hundeverordnung eine Richtlinie geschaffen, aus der die gefährlichen Hunderassen zu entnehmen sind. Wissen muss man, dass die Hundeverordnungen auf Ebene der Bundesländer unabhängig festgelegt werden. Das heißt, dass es in jedem Bundesland andere Regelungen gibt, welche Rassen als besonders gefährlich eingestuft sind. Es kann also sein, dass man in Nordrhein-Westfalen anderen Vorgaben unterliegt als in Bayern. Damit ist man als Halter von Kampfhunden gut beraten, sich bei einem Wohnortwechsel oder bei einem Urlaub genau zu informieren, ob in einem anderen Bundesland andere Auflagen wie ein Maulkorb- oder Leinenzwang gelten. Wie unterschiedlich genau es in den Bundesländern mit der Hundehaftpflichtversicherung zugeht, erfährt man auf https://www.hundehaftpflichtversicherungen-vergleich.de/hundehaftpflichtregelungen-der-bundeslaender/

Einzelne Bundesländer mit Abstufungen

Im Augenblick nehmen fünf Bundesländer eine Einstufung von Kampfhunden nach ihrer Gefährlichkeit in Stufen vor. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise werden Hunde in der Kategorie 1 als „gefährlich aufgeführt“, in der Kategorie 2 „gelten sie als gefährlich“. In vielen anderen Bundesländern gibt es diese Abstufung nicht, dort nimmt man keine Unterscheidung vor, ob einige Tiere aggressiver wirken als andere. Um es noch schwieriger zu machen, folgen drei weitere Bundesländer der Maßgabe, dass Rasselisten überhaupt nicht nötig sind. Dort folgt man dem Ansatz, dass einzelne Hunderassen nicht diskriminiert werden, weil ein Hund erst durch die falsche Aufzucht und Haltung aggressiv auf den Menschen reagiert. Die Ansätze der Bundesländer sind also äußerst unterschiedlich, und für den Hundehalter, der an einem Listenhund interessiert ist, ergeben sich daraus Auflagen, die man kennen und beachten sollte.

Die Versicherer mit weiteren Auflagen

Auch die Versicherungsgesellschaften folgen einem ähnlichen Ansatz. Es ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, welche Hunderassen unter den Versicherern als gefährlich oder besonders aggressiv gelten. Es kann also sein, dass ein Kampfhund bei einem Versicherer sehr teuer ist, weil er als äußerst gefährlich beurteilt wird, während er bei einem anderen Versicherungsunternehmen in eine andere Kategorie fällt und deshalb nicht so teuer versichert wird. Zwar sind die Regelungen dahingehend gleich, dass meist ein Maulkorb- und Leinenzwang verlangt wird und dass der Hund einen Chip tragen muss. Dennoch darf man als Hundehalter nicht davon ausgehen, dass die Versicherer einheitliche Vorgaben machen.

Gute Chancen bei Toptarifen

Will man einen Kampfhund versichern, sollte man auf die Versicherungsbedingungen achten. In einigen Premiumtarifen sind gefährliche Hunderassen schon im Versicherungsschutz berücksichtigt. Sie sind dann ohne Mehrkosten zu versichern, dafür ist die Prämie meist etwas höher. Bei anderen Tarifen ist eine Abstufung nach Hunderassen vorgenommen, so dass Kampfhunde teuer werden können. Am besten informiert man sich als Halter eines Kampfhundes sehr genau bezüglich der detaillierten Regelungen der Gesellschaften, damit der Versicherungsschutz am Ende bezahlbar ist.

 

Katharina Krech – Kauffrau für Versicherungen und Finanzen (IHK) von transparent-beraten.de zur Hundehaftpflichtsituation:

„Wichtig zu wissen ist, dass jede Art von Kampfhund versicherbar ist. Somit muss man sich als Hundehalter keine Sorgen machen, eine passende Versicherung zu erhalten. Wie bei jeder Versicherung gibt es hier natürlich Unterschiede von Gesellschaft zu Gesellschaft was Beiträge und Leistungen angeht. Das wichtigste für jeden Hundebesitzer ist somit das Vergleichen der verschieden Gesellschaften und der verschiedenen Tarife. Auch die Versicherungspflicht ist Ländersache. Somit besteht in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine gesetzliche Pflicht für die Hundehaftpflichtversicherung. Genauso wie die Beiträge unterscheiden sich natürlich auch die Leistungen. Deswegen sollte hier genau hingeschaut werden, um nicht am Ende ohne Schutz dazustehen.“