Lagerkriminalität – Diebe in den eigenen Reihen


Diebstähle durch Lageristen bei Amazon Werne


Über einen längeren Zeitraum hinweg bestellten ein 34- und ein 36-jähriger Lagerarbeiter des Online-Händlers Amazon bei selbigem günstige Waren, um anstelle der bestellten Artikel wertvolle Güter an sich selbst ausliefern zu können. Trafen die Bestellungen im Lager in Werne ein, war der eine Täter für die Erstellung der Rechnungen zuständig, während der andere die Pakete etikettierte. Dabei wurden Etiketten für geringwertige Artikel wie Klopapier auf teure Ware wie Laptops und andere elektronische Geräte geklebt, sodass beim Ausliefern lediglich das Gewicht des Pakets Aufschluss über den wahren Inhalt hätte geben können. Natürlich liefen die verfälschten Bestellungen nicht über die Namen der beiden Täter, sondern über die einer Nachbarin und einer Lebensgefährtin. Als schließlich eine dieser mutmaßlich regelmäßigen Fuhren aufgrund eines Anfangsverdachts im Warenlager abgefangen wurde, konnte allein für diese Lieferung ein Wert von 7600 € festgestellt werden. Wie viel Schaden Amazon insgesamt verursacht wurde, kann im Nachhinein nicht mehr ermittelt werden, die Polizei geht von einer sechsstelligen Summe aus.

Lagerdiebstähle wie in diesem Fall sind keine Seltenheit; viele Lageristen erliegen der Versuchung, Kleinigkeiten und unauffällige Produkte einzustecken und mitgehen zu lassen. Dass dies Diebstahl nach § 242 StGB ist, muss nicht extra erwähnt werden. Meist beginnt es mit „harmlosen“ Diebstählen, doch je länger die Täter ungeschoren davonkommen, desto dreister agieren sie und desto höher werden die Schadenssummen. Wenn Diebstähle innerbetrieblich gelagerten Firmeneigentums im kleinen oder großen Stil auffallen, muss schnell gehandelt werden. In der deutlichen Mehrzahl der Fälle sind die Diebe in der eigenen Belegschaft zu finden. Um Lagerdiebstahl durch die Identifizierung und gerichtsverwertbare Überführung der Täter aufzuklären, observieren unsere IHK-zertifizierten Wirtschaftsdetektive aus Dortmund die betroffenen Lagerhallen (je nach Fall während oder außerhalb der Arbeitszeiten) oder lassen sich vom geschädigten Unternehmen als vermeintliche Mitarbeiter einschleusen, um auf diese Weise unauffällig Zugang zu den Arbeitsabläufen und zur Belegschaft zu erhalten: 0231 8401 0065.


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Mit gefangen, mit gehangen: Wer Beihilfe zu einer Straftat „leistet“, macht sich mit strafbar (§ 27 StGB). 

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Verfasserin: Maya Grünschloß

 

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