Inkasso Beschwerden

Inkassounternehmen bearbeiten derzeit rund 43 Millionen Forderungen. Dagegen stehen lediglich 811 Verbraucherbeschwerden, die 2019 beim Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) eingegangen sind. Damit wird die Rechtsdienstleistung Inkasso von den rund 550 BDIU-Mitgliedsfirmen weit überwiegend beanstandungsfrei erbracht. Das geht aus einer aktuellen Statistik hervor, die der Verband jetzt veröffentlicht hat. Eine von drei Monierungen richtete sich gegen Verfahren und Workflow der Inkassobearbeitung. 26 Prozent betreffen Einwendungen gegen die Hauptforderung. Kritik an der Höhe der von den Inkassodienstleistern berechneten Gebühren und Auslagen fällt dagegen mit nur 17 Prozent kaum ins Gewicht.

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Inkassounternehmen handeln im Auftrag von Unternehmen, die das Forderungsmanagement ausgelagert haben. Selbstverständlich müssen Inkassounternehmen dabei auch fair zu den Schuldnern sein; sie müssen sich an Recht und Gesetz sowie an die Standesregeln halten, denen sich alle Mitgliedsunternehmen des BDIU verpflichtet haben. Brigitte Zypries, die ehemalige Bundesjustizministerin ist Ombudsfrau des Branchenverbands und unterstützt Unternehmen bei der Lösung schwieriger Sachverhalte. Sie vermittelt zwischen Gläubigern, Verbrauchern und Inkassounternehmen. Aktuell richten sich 6 Prozent der Verbraucherbeschwerden gegen Forderungen, die durch einen Identitätsklau entstanden sind. Dadurch werden auch die Inkassounternehmen direkt geschädigt.

Die Branche kämpft gegen Betrug durch Identitätsklau

Dies ist auch für Inkassounternehmen ein Problem, da sie mittelbar geschädigt werden. Wenn man den Unternehmen die Sache mitteilt, lässt sich der Sachverhalt schnell aufklären. Im Zweifel kann man sich auch an den BDIU direkt wenden. Zypries ist nach Verbandsangaben bereits selbst Opfer eines solchen Betrugsdeliktes geworden. Die Branche verstärke ihre Aktivitäten zum Schutz vor dieser Art von Kriminalität. Unter der Adresse www.identitätsdiebstahl.net bietet der Verband Informationen zur Aufklärung von Verbrauchern an. Auch die rund 550 Inkassounternehmen, die derzeit rund 43 Millionen Forderungen bearbeiten, engagierten sich schon länger in Sachen Betrugsprävention. Daher seien die Fälle von Identitätsklau inzwischen leicht rückläufig, so der BDIU.

Nicht eingerechnet in die Statistik sind Beschwerden über sogenanntes Fake-Inkasso. Alleine in diesem Jahr hat der Verband schon über 80 Hinweise dazu erhalten. Hier geht es um erfundene Forderungen, getarnt als Briefe tatsächlich existierender Inkassounternehmen, die Verbraucher dazu verleiten sollen, Geld auf ausländische Bankkonten zu überweisen.

Der wirtschaftliche Schaden ist hoch, da die Betrüger oft Zehntausende solche Schreiben verschicken und einige Empfänger die falschen Mahnungen leider bezahlen. Im Kampf gegen diese Form von Betrug ist es auch die Pflicht der Behörden, Verbraucher besser vor unseriösem Inkasso zu schützen. Der BDUI und die Verbraucherzentralen hatten in diesem Zusammenhang große Hoffnungen auf das von der Politik versprochene Inkassogesetz gelegt. Die Vorschläge, die jetzt auf dem Tisch liegen, greifen aber zu kurz. Es reicht nicht aus, wenn nur die Bundesländer die reine Anzahl der dort für die Aufsicht zuständigen Gerichte reduzieren. Es braucht eine finanzielle und personelle Aufstockung und eine Bündelung der Kompetenzen auf Bundesebene, am besten beim Bundesamt für Justiz. Über die BDIU-Beschwerdestelle können Verbraucher und Auftraggeber, die Probleme mit der Arbeit eines Inkassounternehmens haben, sich an die Beschwerdestelle des Verbands wenden. Bei berechtigten Beschwerden bemüht sich der Verband um eine gütliche Einigung. Alle Mitgliedsunternehmen des BDIU haben sich auf eine ordnungsgemäße, gewissenhafte und redliche Berufsausübung verpflichtet. Bei Verstößen dagegen drohen Sanktionen bis hin zum Ausschluss aus dem Verband. Aktuell sind im BDIU 550 Inkassounternehmen organisiert, das entspricht zwei Drittel aller am Markt aktiven Firmen und rund 90 Prozent, gemessen am Marktvolumen.

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