Gründercoaching Deutschland – Verlängerung bis 30. April 2015

Wie die KfW nun bekannt gab, hat das BMWi der Verlängerung der Förderperiode für das Gründercoaching Deutschland bis zum 30. April 2015 zugestimmt.

Somit kann die aktuelle Beratungsförderung, die nach der Existenzgründung greift, in einem begrenzten Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 30.04.2015 weiterhin zu den heute bekannten Bedingungen in Anspruch genommen werden.
Mit weiteren Informationen des BMWi zu den neuen Regelungen ab Sommer 2015 rechnen wir im ersten Quartal 2015.

Es ist geplant, dass die neue Förderperiode mit dem neuen Beratungsprodukt zum Gründercoaching (GCD) dann ab dem 01. Mai 2015 startet.

Was bedeutet das heute für die eigene Existenzgründung?
Die Förderung, die in den ersten fünf Jahren nach der Existenzgründung in Anspruch genommen werden kann, läuft aus. Sollten Sie noch in den ersten fünf Jahren sein, sollten Sie sich diese Förderung sichern!
Wir gehen davon aus, dass die neue Förderperiode ab 2015 für einen deutlich begrenzteren Zeitraum nach der Gründung in Anspruch genommen werden kann. In Expertenkreisen rechnen wir für das Gründercoaching zukünftig mit einer Frist von zwei Jahren in denen die Beratungsförderung genutzt werden kann.

Fakten zum aktuellen Gründercoaching

Was wird gefördert?
Coaching Maßnahmen für alle Fragen organisatorischer, wirtschaftlicher und finanzieller Art wie z.B. die Marketingberatung, werden gefördert.
Jedoch nicht gefördert werden u.a. Coachingmaßnahmen für den Vorgründungsbereich, Rechts- Versicherungs- oder Steuerfragen, Buchführungsarbeiten sowie die Erstellung von Marketingmaterialien.

Wie hoch ist die Förderung?
– alte Bundesländern 50 % (Zuschuss bis zu 3.000 €)
– neue Bundesländern 75 % (Zuschuss bis zu 4.500 €)
des Coaching Honorars bis maximal 6.000 € der förderfähigen Kosten bei einem Tageshonorar bis zu 800 €.
Eine mehrmalige Beantragung ist möglich bis die maximale Fördergrenze in Höhe von 6.000 € ausgeschöpft ist.

Wie findet man einen geeigneten Gründercoach?
Nach der Gründung kann eine persönliche Beraterin bzw. Berater ausgewählt werden. Die für dieses Förderprogramm gelisteten Personen sind auf der KfW Beraterbörse hinterlegt.
Nachdem Schwerpunkte, Tagessatz und Dauer der Beratung abgestimmt wurden, kann ein Antrag bei den sog. Regionalpartnern eingereicht werden.
Bei der gesamten Abwicklung unterstützt i.d.R. die Beraterin bzw. der Berater.
Um die Fristen zu wahren empfehlen wir die rechtzeitige Terminvereinbarung zur Beantragung.

Unser Tipp
In der sog. KfW Beraterbörse sind alle Personen gelistet die für die Förderprogramme zugelassen sind. Das KfW System gibt hierzu einen guten ersten (online) Einblick, bietet jedoch keinen umfassenden Schutz z.B. zur Seriosität. Um eine eigene Einschätzung zu erhalten empfehlen wir mindestens zwei Kennenlern-Gespräche zu führen. So kann herausgefunden werden, ob die Themen, zu denen Unterstützung benötigt wird, auch wirklich geleistet werden können, die Chemie stimmt und es sich um ein erfahrenes und seriöses Unternehmen mit guten Referenzen handelt.