Fördermittel 2025 für Gründer:innen: Diese Programme sollten Sie kennen!

Fördermittel für Gründer

Die Gründung eines eigenen Unternehmens ist ein bedeutender Schritt, der mit vielen Herausforderungen verbunden ist. Glücklicherweise bietet Deutschland eine Vielzahl von Förderprogrammen, die Gründer:innen finanziell und beratend unterstützen.
Im Jahr 2025 stehen einige bewährte Fördermittel zur Verfügung, die den Start in die Selbstständigkeit erleichtern können. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die wichtigsten Programme vor und zeigen, wie 1a-STARTUP Sie dabei unterstützen kann.​

Foerdermittel-2025-Existenzgruender-300x169 Fördermittel 2025 für Gründer:innen: Diese Programme sollten Sie kennen!

  1. Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Der Gründungszuschuss richtet sich an Empfänger:innen von Arbeitslosengeld I (ALG I), die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten.

Er besteht aus zwei Phasen:​

  • Phase 1: Für sechs Monate wird der zuletzt bezogene ALG-I-Betrag weitergezahlt, ergänzt durch eine monatliche Pauschale von 300 Euro zur sozialen Absicherung.​
  • Phase 2: Anschließend kann für weitere neun Monate eine Pauschale von 300 Euro monatlich gewährt werden.​

Voraussetzungen:

  • Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I.​
  • Vorlage eines überzeugenden Businessplans und einer fachkundigen Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Geschäftsidee.​

Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch; die Entscheidung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit.​Umfangreiche Details zum Gründungszuschuss: hier nachlesen.

  1. AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Der sog. AVGS ermöglicht arbeitsuchenden Personen den Zugang zu geförderten Coachings und Beratungen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern oder den Weg in die Selbstständigkeit zu ebnen, und um z.B. Hilfe zu erhalten, den Gründungszuschuss zu beantragen.

Für Gründer:innen bedeutet das:

  • Individuelles Coaching zur Vorbereitung auf die Selbstständigkeit.​
  • Erstellung eines fundierten Businessplans.​
  • Klärung von Fragen zur Unternehmensführung und -entwicklung.​

Voraussetzungen:

  • Arbeitsuchend gemeldet bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bzw. von Arbeitslosigkeit bedroht.
  • Der AVGS muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und bewilligt werden.​
  • Wir stellen Ihnen gerne ein Angebot für einen AVGS-Gutschein zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit aus.Weiterführende Informationen zum AVGS-Gutschein gibt es: hier.
  1. Beratungsförderung durch das BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler:innen durch Zuschüsse zu professionellen Beratungsleistungen.​

Förderfähige Beratungen:

  • Allgemeine Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.​ Auch eine Marketingberatung wird gefördert.
  • Spezielle Beratungen, z. B. zur besseren Integration von Mitarbeiter:innen mit Migrationshintergrund, zur Arbeitsgestaltung für ältere Mitarbeiter:innen oder zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Unternehmen.​

Förderkonditionen:

  • Zuschuss von bis zu 80 % der Beratungskosten, maximal jedoch 3.200 Euro.​
  • Die genaue Höhe des Zuschusses variiert je nach Bundesland und Unternehmenssituation.​Informationen zur Beratungsförderung: hier.
  1. Einstiegsgeld für ALG-II-Empfänger:innen

Das Einstiegsgeld ist eine Förderung des Jobcenters für Empfänger:innen von Arbeitslosengeld II (ALG II), die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten.​

Leistungen:

  • Monatlicher Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts für bis zu 24 Monate.​
  • Die genaue Höhe richtet sich nach der individuellen Situation und wird vom Jobcenter festgelegt.​
  • Die Förderung durch das Jobcenter ist mit mehr Hürden verbunden als der Gründungszuschuss.

Voraussetzungen:

  • Bezug von ALG II.​
  • Vorlage eines tragfähigen Businessplans.​
  • Die selbstständige Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden.​
  1. KfW-Startgeld – Der günstige Kredit für Gründer:innen

Das KfW-Startgeld (Programm 067) ist ein zinsgünstiger Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und richtet sich speziell an Gründer:innen sowie junge Unternehmen bis zu 5 Jahre nach Gründung.

Wofür kann das Startgeld genutzt werden?

  • Investitionen (z. B. Ausstattung, Maschinen, Einrichtung)
  • Betriebsmittel (z. B. Miete, Personal, Marketing)
  • Erwerb von Material, Waren und Vorräten
  • Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils

Konditionen (Stand 2025):

  • Kreditvolumen: bis zu 125.000 Euro (davon max. 50.000 Euro für Betriebsmittel)
  • Laufzeit: bis zu 10 Jahre, auf Wunsch mit 2 Jahren Tilgungsfreiheit
  • Fester Zinssatz (besonders günstig)
  • Rückzahlung in gleichbleibenden Raten
  • Keine Sicherheiten erforderlich seitens der Gründer:innen – die Hausbank übernimmt das Risiko
  • Dennoch Einsatz von etwas Eigenkapital gern gesehen

Wichtig:
Der Antrag wird nicht direkt bei der KfW, sondern über eine Hausbank (z. B. Sparkasse, Volksbank, Geschäftsbank) gestellt. Ein guter aussagefähiger Businessplan ist Pflicht!

Wie 1a-STARTUP Sie unterstützt

Als von der DEKRA zertifizierter Träger nach AZAV bietet 1a-STARTUP nicht nur umfassende Unterstützung für Gründer:innen an, die aus der Arbeitslosigkeit gründen.

  • AVGS-Coaching: Individuelle Beratung zur Vorbereitung auf die Selbstständigkeit, Erstellung des Businessplans und Begleitung beim Gründungsprozess.​
  • Beratungsförderung: Unterstützung bei der Beantragung von BAFA-Fördermitteln und Durchführung der geförderten Beratungen.​
  • Gründungszuschuss: Hilfe bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen, einschließlich Businessplan und fachkundiger Stellungnahme, zur Beantragung des Gründungszuschusses.​

Unser Ziel ist es, Sie auf deinem Weg in die Selbstständigkeit bestmöglich zu begleiten und Ihnen den Zugang zu den verfügbaren Fördermitteln zu erleichtern.​

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Möchten Sie mehr über die Fördermöglichkeiten erfahren oder benötigen Sie Unterstützung bei der Beantragung? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf:​ kontakt@1a-startup.de