Ein fragender Blick in die Zukunft beim P&R-Containerchaos ….

In der Gläubigerversammlung, die am 17. und 18. Oktober 2018 für die zentralen P&R-Containergesellschaften stattfinden wird, geht es um viel. Nicht umsonst erwarten das Insolvenzgericht München und der Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé einen großen Ansturm an Containerinvestoren als enttäuschte Gläubiger.

Da die Räume in dem Insolvenzgericht nicht ausreichen wenn es um Tausende von P&R-Gläubigern geht hat man die Olympiahalle angemietet.

Dabei interessiert die P&R-Anleger in erster Linie, was am Ende des Verfahrens für sie herauskommen wird und wann ein Ende absehbar sein wird. Im Vorfeld hat der Insolvenzverwalter angekündigt, dass er hofft, in etwa zwei Jahren eine erste Zahlung an die Betroffenen überweisen zu können. Das klingt auf den ersten Blick gut und verfehlt mit Sicherheit nicht den Zweck, für eine gute Grundstimmung unter den besorgten Containerinvestoren zu sorgen.

Insolvenzanfechtung könnte Götterdämmerung werden

Diese Ankündigung von recht baldigem Geldsegen sollte aber nicht den Blick für eine möglicherweise noch für Anleger gefährliche Wendung verstellen. Denn noch immer ist die Frage ungeklärt, ob der Insolvenzverwalter Zahlungen, die kurz vor dem gestellten Insolvenzantrag erfolgten, von den P&R-Geldgebern zurück fordern wird. Das „Unwort“ für die darunter leidenden Containerinvestoren heißt: Insolvenzanfechtung. Hier könnte es viele Anleger noch ein weiteres Mal treffen. Dieses Damoklesschwert schwebt nicht nur über die gewinnbezogenen Auszahlungen in 2017 wegen der Mieten, sondern auch möglicherweise wegen zurückgekaufter Container. Leider konnten wir auch auf Nachfrage im Büro des Insolvenzverwalters zu diesen Punkten keine verbindliche Aussage im Vorfeld der Gläubigerversammlungen erhalten.

Anlegerängste ernst nehmen

Leider äußert sich der Insolvenzverwalter am Vorabend zu einer der größten Gläubigerversammlungen dieser Art nicht öffentlich, wie er mit den Rückkaufforderungen umgehen will. Wird er Rechte der Anleger anerkennen, so dass am Ende sich die Insolvenzquote auch darauf erstreckt? Oder ist er der Meinung, dass die rechtliche Position der Anleger zu schwach ist, um einen endgültigen Bestand in der Insolvenztabelle zu finden? Die Tatsache, dass die Formulare dieses Recht mit aufgenommen haben, ist noch kein endgültiges Indiz für die Zukunft.

Diese Unsicherheit kann für die Anleger ein wirkliches Drama bedeuten, weil gerade der Rückkauf der über Jahre vermieteten Blechbox eine wesentliche Komponente bei der Rendite ist. Wird diese Position gestrichen, bedeutet das erst einmal einen weiteren herben Verlust. Darunter braucht der Anleger allerdings nicht zwangsläufig zu leiden. Er muss allerdings aktiv werden und kann die Vorteile unseres Insolvenzmonitorings nutzen. Bei unserem Insolvenzmonitoring passt sich im Ergebnis die rechtliche Konstruktion den Erfordernissen, die das Insolvenzrecht stellt, an und führt im Ergebnis – trotz gleichbleibender Insolvenzmasse und –quote – am Ende zu einem höheren Auszahlbetrag.

Bericht des Insolvenzverwalters: Zukunftschancen beleuchten

Was geschieht eigentlich mit den „restlichen“ rund 600.000 Containern? Wie können sie bestmöglich verwertet werden? Und wie lange wird das Verfahren dauern? Hierum geht es, wenn über die Zukunft gesprochen wird. Aus diesem Grunde soll der Insolvenzverwalter gerade darüber Auskunft geben. Wichtig an dieser Stelle ist auch die Frage, wer sich überhaupt als rechtmäßiger Eigentümer der Container bezeichnen darf. Wie dieser Punkt eine Lösung finden wird, ist ebenfalls mit entscheidend, wenn es um die Planung in Richtung einer raschen Verwertung gehen wird.

Bei Milliardendesaster ist guter Rat entscheidend

Hier geht es 1 Million fehlender Container, um einen Wirtschaftskrimi der großen Art und die Altersversorgung von mehreren zehntausend Anlegern. Viele von Ihnen sind auf die regelmäßigen Einnahmen angewiesen und die Realisierung der Erlöse aus den Containerverkäufen. Deshalb kommt es für Anleger darauf an, eine gute und unabhängige Vertretung ihrer wirtschaftlichen Interessen auf diesem wichtigen Ereignis zu haben. Viele von ihnen kommen selbst nach München in die Qlympiahalle und werden sich einen Eindruck verschaffen wollen. Das ist gut. Für viele Anleger haben die hier berichtenden BSZ er.V. Anlegerschutzanwälte das Mandat, alle wichtigen Themen zur Sprache bringen.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

gödd

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.

Anmeldung zum Newsletter

Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.10.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.