EEG 2021 – wirtschaftlichen Betrieb von Biomasseanlagen ermöglichen!

EEG 2021 – wirtschaftlichen Betrieb von Biomasseanlagen ermöglichen!

Biogasrat+ fordert Parlament zur Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen auf

Pressestatement Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e.V.

Berlin, 30.10.2020. Der Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zum EEG 2021 ist zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wenn das Rennen um eine klimafreundliche Ausgestaltung unserer Energieversorgung aber gewonnen werden soll, müssen alle Optionen Erneuerbarer Energien genutzt werden. Mit der Aufbereitung von Biogas zu Biomethan und der Einspeisung in das bestehende Gasnetz steht ein gesicherter, flexibler und saisonal speicherbarer grüner Energieträger zum sofortigen Einsatz in allen Verbrauchssektoren zur Verfügung. Die Branche braucht jetzt verlässliche politische Rahmenbedingungen, damit die Biogas- und Biomethananlagen wirtschaftlich betrieben werden können. Dazu zählen:

  • Die Anpassung des Gebotshöchstwertes für Bestandsanlagen von 18,4 ct/kWh auch für hochmoderne Neuanlagen sowie eine Aussetzung der Degression.
  • Die Anhebung der Bemessungsleistung in den Sonderausschreibungen für hochflexible Biomethan-BHKW in den Südregionen auf 30 % und die Streichung der Degression von 1 %.
  • Die Anhebung des Ausschreibungsvolumens für Biomasse auf 800 MW/a.

Sowohl mit der geplanten „Südquote“ als auch mit der Begrenzung des Einsatzes von Mais und Getreidekorn werden die mit dem Ausschreibungsverfahren für Biomasse klar formulierten wettbewerblichen Intentionen konterkariert. Daher sind folgende Änderung am Gesetzentwurf für das EEG 2021 im parlamentarischen Verfahren unverzichtbar:

  • Die Abschaffung der „Südquote“ im Ausschreibungsverfahren.
  • Die Aufhebung der Einsatzstoffbegrenzung für die Nutzung von Mais und Getreidekorn für die Biogaserzeugung.

Mit dem EEG 2021 sollen die Weichen für die Treibhausgasneutralität der Stromerzeugung bis zum Jahr 2050 gestellt werden. Biogas- und Biomethan können einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten. Daher müssen verlässliche Rahmenbedingung den wirtschaftlichen Betrieb dieser Anlagen für Erneuerbare Energien ermöglichen.

Kurzinformation Biogasrat+ e.V.
Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.

Pressekontakt:
Dr. Karin Retzlaff
karin.retzlaff@biogasrat.de
Tel.: +49 30 206 218 100