Die wichtigsten Fragen zum Organspendeausweis – Verbraucherinformation der DKV

Warum ist er sinnvoll, wo gibt es ihn und was kann man eintragen?

In Deutschland sind immer noch zu wenig Menschen zu einer Organspende bereit. Das zeigt der große Bedarf: Aktuell warten etwa 8.700 Patienten auf ein Spenderorgan. Wer nach seinem Tod Leben retten möchte, sollte sich daher unbedingt einen Organspendeausweis besorgen. Warum aber auch Menschen, für die eine Spende nicht infrage kommt, das Dokument ausfüllen sollten und weitere wichtige Fragen beantwortet Solveig Haw, Gesundheitsexpertin der DKV.

Warum ist der Organspendeausweis für alle sinnvoll?

Eine Organtransplantation kann Leben retten – deswegen sollte sich jeder zu Lebzeiten die Frage stellen, ob eine Spende für ihn infrage kommt und sich darüber informieren. Wichtig zu wissen für Organspender: „Eine Spende kommt nur dann in Betracht, wenn ein vollständiges und irreversibles Hirnversagen vorliegt. Dieses müssen zwei Fachärzte unabhängig voneinander nach den Richtlinien der Bundesärztekammer feststellen“, erläutert Solveig Haw, Gesundheitsexpertin der DKV. Hinzu kommt: Eine Entnahme der Organe ist nur zulässig, wenn das explizite Einverständnis des Spenders vorliegt. Anderenfalls muss der nächste Angehörige im Fall des Falles entscheiden. Auch deshalb ist der Organspendeausweis wichtig. „Wer sich generell gegen eine Spende entscheidet oder nur bestimmte Organe spenden möchte, kann dies darin vermerken. Das Dokument entlastet im Todesfall die Familie, die den Willen des Verstorbenen womöglich nicht kannte“, erläutert Haw.

Änderungen jederzeit möglich

Wer in seinem Organspendeausweis festgelegt hat, ob oder welche Organe er nach dem Tod spenden möchte, muss daran nicht ein Leben lang festhalten. Denn: „Eine getroffene Entscheidung ist nicht in Stein gemeißelt“, weiß die Gesundheitsexpertin der DKV. Es ist jederzeit möglich, Änderungen vorzunehmen, der Spende zu widersprechen oder sich doch für eine Spende zu entscheiden. „Dazu den Ausweis einfach vernichten und einen neuen beantragen“, erklärt Haw. Es ist auch möglich, nach Absprache eine Person einzutragen, die nach dem Tod darüber entscheidet, was mit den Organen passieren soll.

Wo ist der Ausweis erhältlich?

Um auf die Wichtigkeit des Themas Organspende aufmerksam zu machen, ist der Organspendeausweis mittlerweile an vielen Stellen verfügbar. Unter www.organspende-info.de, einer Website der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, können Interessenten den Ausweis beispielsweise entweder direkt downloaden und ausdrucken oder als Plastikkarte im Scheckformat bestellen. Auch auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit steht der Ausweis zum Download bereit. „Außerdem liegt das Dokument in vielen Arztpraxen, Apotheken, Einwohnermeldeämtern oder bei Krankenkassen und -versicherungen aus“, ergänzt Haw.

Gibt es ein Mindestalter oder andere Voraussetzungen?

Auch Jugendliche können bereits über eine Organspende entscheiden: „Ab dem 16. Lebensjahr sind potenzielle Spender berechtigt, sich für oder gegen eine Spende auszusprechen und dies im Ausweis festzuhalten“, erläutert die Gesundheitsexpertin der DKV. Für über 14-Jährige gilt: Sie dürfen einer Organspende widersprechen, sich aber noch nicht rechtswirksam dafür entscheiden. Ein Höchstalter gibt es nicht. „Entscheidend bei der Organspende ist nicht das Alter des Spenders, sondern der Zustand der Organe“, erläutert Haw. Das sogenannte Eurotransplant Senior Programm sorgt auch dafür, dass Organe älterer Menschen älteren Empfängern zugeordnet werden. Komplett ausgeschlossen von einer Spende sind aktuell nur Personen mit einer akuten Krebserkrankung oder solche, die HIV-positiv sind. Wer an einer chronischen Krankheit leidet, kann dies freiwillig im Ausweis angeben.

Wo aufbewahren?

Im Ernstfall ist es wichtig, dass der Organspendeausweis schnell zur Hand ist. „Daher sollten Besitzer ihn am besten immer bei sich tragen und beispielsweise im Geldbeutel aufbewahren“, rät die DKV Expertin. „Zusätzlich kann es sinnvoll sein, Angehörige über die getroffene Entscheidung oder den Aufbewahrungsort des Ausweises zu informieren.“
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