CHRISTOPH KIRCHENSTEIN – Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung als Altersvorsorge nicht geeignet

Eine private Rentenversicherung ist ein Sparvertrag mit geringem Todesfallschutz, wobei der Sparanteil der Prämie bis zum Rentenbeginn als Kapital angespart wird.
Im Erlebensfall erhält der Versicherte eine lebenslang garantierte Rente zuzüglich nicht garantierter Überschussanteile. Eine Todesfallleistung kann vereinbart sein.

Die Höhe der möglichen Überschüsse ist abhängig von der Kapitalanlage des Versicherers, der Entwicklung des Kapitalmarkts, der Kostenstruktur, der Sterblichkeitsentwicklung und den Entscheidungen des Versicherungsunternehmens ab. Sie sind nicht garantiert.
In den Spartopf wandert nur der Restbetrag, der nach Abzug der Kosten und des Risikoanteils übrig bleibt.
Bei Verträgen ab 2017 liegt der Garantiezins bei höchstens 0,9 Prozent, bezogen auf den Gesamtbeitrag ist die garantierte Verzinsung deutlich niedriger.

Aufgeschobene Rente

Über einen vertraglich vereinbarten Zeitraum werden regelmäßig Prämien eingezahlt, Auszahlung erfolgt ab Beginn des Rentenalters als Kapitalwahlrecht. Bei Einmalauszahlung wird meist nicht das gesamte angesparte Kapital ausgezahlt.
Die aufgeschobene private Rentenversicherung ist nach den Recherchen nicht für die Altersvorsorge geeignet, da man sich schon sehr früh auch für die Verrentung an den Versicherer bindet und der Kostenanteil nicht genau festgelegt ist sowie die Garantieverzinsung geändert wird.

Sofortrente

Einzahlung eines Einmalbetrages mit Sofortumwandlung in eine monatliche Rentenzahlung, meist nach einer Wartezeit.
Der Versicherungsbeitrag besteht aus dem Risikoanteil für den Todesfall, Abschluss- und Verwaltungskosten und nicht genau festgelegtem Sparanteil. Der Garantiezins bezieht sich nur auf den Sparanteil und wird dem Markt angepasst, was sogar negativ sein kann. Dann ist die garantierte Summe zu Rentenbeginn geringer als das, was die versicherte Person insgesamt an Prämien eingezahlt hat.
Die Sofortrente könnte vielleicht interessant sein, wer kurz vor dem Rentenbeginn steht, Aussicht auf ein sehr langes, gesundes Leben hat und ein größeres Einmalkapital als feste monatliche Rentenprämie benötigt.

Drei Varianten der Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn

1.Volldynamische Rente mit jährlicher Steigerung von etwa zwei bis drei Prozent, jährliche Neuberechnung,
bei sinkender Überschussbeteiligung kann es niedriger ausfallen oder sogar ganz entfallen.

2.Teildynamische Rente mit höherer Anfangsrente, die späteren Rentenerhöhungen fallen deutlich niedriger
aus oder entfallen ganz.

3.Flexible Rente bleibt konstant und bietet anfangs die höchste monatliche Rente, wird nicht dynamisiert. Die
Überschussbeteiligung kann nach unten oder oben geändert werden.

Bei Tod vor Eintritt des Rentenbeginns erhalten die Erben in der Regel nur die eingezahlten Beiträge zurück (Beitragsrückgewähr).
Bei Tod nach Rentenbeginn kann eine Todesfallleistung in Form einer Rentengarantiezeit oder der Rückgewähr vereinbart werden.

Rentengarantiezeit

Entweder zahlt der Versicherer die garantierte Rente über den vereinbarten Zeitraum auch an die Hinterbliebenen oder die Renten zuzüglich Überschüssen oder als Einmalauszahlung der Restrente.

Beitragsrückgewähr

Die Hinterbliebenen erhalten im Todesfall die Differenz zwischen dem zu Rentenbeginn vorhanden Kapital und der Summe der bis zum Tod ausgezahlten Renten. Das ist jedoch deutlich teurer.
Rente auf verbundene Leben – Die Rente wird solange gezahlt, solange noch mindestens eine von zwei vertraglich, klar benannten Personen lebt (Änderung nicht möglich).

Sofortrente

Neu wird die Option einer Kapitalentnahme nach Rentenzahlungsbeginn in Höhe der Todesfallleistung angeboten.

Überschussbeteiligung

An den Überschüssen aus Kapitalerträgen, Risiko- und Kostengewinnen sind die Versicherten grundsätzlich zu beteiligen. Das erfolgt jedoch über einen bilanziellen Umweg, wobei die Gelder lange Zeit geparkt werden können. Die Unternehmen entscheiden dabei, welche Verträge sie mit höheren Überschüssen beglücken und welche sie schlechter bedienen. Seit Jahren gehen die Überschüsse zurück, während sich die Unternehmen und Aktionäre immer größere Gewinne einstecken.
Bei der Gewinnermittlung darf seit 2011 zusätzlich legal getrickst werden, in dem ein Teil des Zinsgewinns noch vor Berechnung der Überschussbeteiligung für die Zinszusatzreserve abgezweigt werden darf, eine deutliche Verschlechterung für die Kunden bei der Gewinnbeteiligung.

Jede Dynamik schmälert die Rendite der privaten Rentenversicherung wegen der erneuten Provisions- und Abschlusskosten.

Eine Unfalltod-Zusatzversicherung deckt man besser mit einer reinen Risikolebensversicherung ab.
Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sollte man immer getrennt von der privaten Rentenversicherung abschließen.

Bei einer vorzeitigen Kündigung muss mit hohen Verlusten gerechnet werden. Während des Rentenbezugs kann die Rentenversicherung nicht mehr gekündigt werden.

Unsere Meinung: Private Rentenversicherung ist grundsätzlich für die Altersvorsorge nicht geeignet.

Fazit:
Wer eine Private Rentenversicherung abgeschlossen hat, sollte genau überprüfen und überlegen, ob eine Fortführung oder besser eine Rückabwicklung sinnvoller ist.
Bei dieser Art von Versicherungs-Sparverträgen entstehen wegen der zu hohen Kosten (in einigen Fällen bis zu 50 %), wegen Intransparenz und dem §314 VAG hohe Risiken für den Versicherten. Diese können bis zum Totalverlust führen. Dies sollte von niemandem unterschätzt werden.

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