Die Untersuchungshaft (U-Haft) in Österreich ist eine vorläufige Freiheitsentziehung, die während laufender Ermittlungen verhängt wird. Sie setzt einen dringenden Tatverdacht voraus und wird angeordnet, wenn ein Haftgrund wie Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Tatbegehungsgefahr besteht. Die U-Haft
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